Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Finanzamt & Steuern
Kann man als Teilzeitkraft auch Fahrtkosten geltend machen?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Broiler, post: 34310"]</p><p>Stimmt genau. Auch Arbeitnehmer in Teilzeit können es bei den Werbungskosten geltend machen. Dabei kommt es darauf an, wie oft du die Arbeitsstätte im Jahr aufgesucht hast. Wenn du allerdings nicht über die 1000€ Werbungskostenpauschale kommst, dann brauchst du die Fahrten auch gar nicht angeben.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Broiler, post: 34310"] Stimmt genau. Auch Arbeitnehmer in Teilzeit können es bei den Werbungskosten geltend machen. Dabei kommt es darauf an, wie oft du die Arbeitsstätte im Jahr aufgesucht hast. Wenn du allerdings nicht über die 1000€ Werbungskostenpauschale kommst, dann brauchst du die Fahrten auch gar nicht angeben. [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Ehrlich währt am ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Finanzamt & Steuern
Kann man als Teilzeitkraft auch Fahrtkosten geltend machen?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top