Kann man auch die Kaufnebenkosten als Beschaffungskosten geltend machen

Diskutiere Kann man auch die Kaufnebenkosten als Beschaffungskosten geltend machen im Rund um Baufinanzierung Forum im Bereich Kredite, Finanzierung, Darlehen; Hallo, ich habe vor mir ein Mehrfamilienhaus zu kaufen, welches ich als Renditeanlage bzw. Kapitalanlage benutzen will. Ich weiß, dass man...
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Gast

Hallo,

ich habe vor mir ein Mehrfamilienhaus zu kaufen, welches ich als Renditeanlage bzw. Kapitalanlage benutzen will.

Ich weiß, dass man den Kaufpreis in Form der AfA jährlich mit 2% Abschreiben kann.

Wie sieht es mit den Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer (5%), Notarkosten (1%) und der Gerichtskosten (0,5%) weiter die Maklerkosten (3,57%) sowie der Kosten für die Grundschuldbesetllung aus.

Werden diese Kosten zum Kaufpreis hinzu addiert und werden im Rahmend er AfA von 2% abgeschrieben oder kann ich diese Kosten insgesamt oder Teilweise als einmalige Kosten für Beschaffung ansetzen und im Jahr der Entstehung dieser Kosten von den Steuern absetzen?

Danke und Gruss
 
GeorgPuetz

GeorgPuetz

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Nur die Gebäudekosten und anteilige Erwerbsnebenkosten sind AfA-fähig. Grundstücksanteil, anteilige Nebenkosten und Notarkosten für Gundschuldeintrag nicht.
 
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Kann man auch die Kaufnebenkosten als Beschaffungskosten geltend machen

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