Hallo,
das Problem mit solchen Links ist, daß rel. flugs auf "Partner"-Anwälte verwiesen wird...
Klar, irgendwie muß sich eine komerzielle hp auch finanzieren! Aber Sie wissen halt auch nicht mehr zum Thema, als wie im Gesetz steht...
Wichtig nochmal: Eine Enterbung (des Pflichtteils) kann juristisch stets angefochten werden! Und diese Schau findet dann mal ohne den Gestorbenen statt...
Auf der verlinkten hp wird außerdem beiden Seiten "geholfen"!!
Abgesehen davon, kann ich in Fällen von gezielter Feindschaft im Verwandschaftsbereich nur zum Verschenken raten!
Was sie zu Lebzeiten jemand Bestimmten (kann auch eine Institution sein...) gegeben haben, taucht in der Erbmasse nie mehr auf! In der Hinsicht rate ich von Papieren eher ab - ein Papier würde nur ungeschickte Belege dafür offenbaren, daß da mal mehr war/ also ich rede jetzt mehr von intergenerationellen Fällen bzw. starkt entlebten Partnerschaften, wo über das Finanzielle keine letztendliche detaillierte Klarheit (mehr) besteht...