Kann man betriebliche Altersvorsorge verkaufen?

Diskutiere Kann man betriebliche Altersvorsorge verkaufen? im Betriebliche Altersvorsorge Forum im Bereich Versicherungen; Guten Tag, ich benötige Geld und möchte meine bAV die seit 6 Jahren läuft verkaufen. Ist das möglich?
G

Gast

Guten Tag, ich benötige Geld und möchte meine bAV die seit 6 Jahren läuft verkaufen. Ist das möglich?
 
E

Experte

Guten Tag, es kommt drauf an - ist diese Arbeitgeber-, Arbeitnehmer oder Mischfinanziert?

Das hier könnte helfen:


Rechtliche Vorgaben, um eine bAV- betriebliche Altersvorsorge zu kündigen

Aufgrund der Gesetze für die betriebliche Altersvorsorge sind die Versicherungen in der Regel unverfallbar. Das heißt, die Versicherungen können nicht einfach gekündigt und die Anlageersparnisse entnommen werden. Zu unterscheiden sind bei Arbeitgeber finanzierten Versicherungen folgende Regelungen:


  • Der Anspruch ist unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 30. Lebensjahres endet und die Zusage zu diesem Zeitpunkt mindestens 5 Jahre bestanden hat.
  • Weiterhin ist der Anspruch unverfallbar, wenn die Zusage 10 Jahre lang bestand und der Arbeitnehmer das 35. Lebensjahr vollendet hat.
  • Ebenfalls ist der Anspruch unverfallbar, wenn die Zusage 3 Jahre bestand, der Arbeitnehmer seit 12 Jahren dem Betrieb zugehört und er das 35. Lebensjahr vollendet hat.
Handelt es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um einen arbeitgeberfinanzierten Vertrag, können Sie ihn nur kündigen, wenn der Arbeitgeber die Versicherungsnehmereigenschaften auf Sie überträgt. Dazu unterschreibt der Arbeitgeber eine Verzichtserklärung zur betrieblichen Altersvorsorge. Handelt es sich um eine Entgeltumwandlung, bei der Sie einen Eigenanteil in die Versicherung einzahlen, wäre eine Kündigung jederzeit möglich. Diese Möglichkeit bringt jedoch auch wegen der Rückkaufswertproblematik weitere Nachteile mit sich. Man kann Sie aber zum neuen Arbeitgeber übernehmen oder auch Beitragsfrei stellen.


Falls Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge kündigen, verlieren Sie die gesamte Ansparsumme. Denn die Beiträge wurden, obwohl sie Gehaltsanteile sind, weder mit Lohnsteuer noch mit Sozialabgaben belastet. Wird der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge also zum Rückkaufswert vor dem 60. Lebensjahr gekündigt, müssen Sie die gesamten eingesparten Steuern und Sozialabgaben auf die Beitragssumme nachreichen. Manchmal übersteigen diese Nachforderungen sogar die vorhandene Ansparsumme, sodass im Falle einer Kündigung kein Restkapital ausgezahlt wird, sondern Sie im Gegenteil noch Abgaben nachzahlen müssen.


Vor der Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge sollten Sie deshalb die Alternativen von einem Finanzberater durchrechnen lassen. Er berät Sie, ob es neben der Möglichkeit Ihre betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, noch andere gibt, wie beispielsweise die Beitragsfreistellung für einen definierten Zeitraum. Außerdem haben Sie als Arbeitnehmer trotzdem Ansprüche auf Ihre Rente nach Ablaufzeit der Vertragslaufzeit, obwohl keine Beiträge oder nur in unregelmäßigen Abständen eingezahlt wurden.
 
H

Hildegard88

Benutzer
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Danke erst mal für diese sehr ausführliche Erklärung. Genauso wie bei der Rürup Rente, sollte die betriebliche Altersvorsorge (bAV)nicht gekündigt werden. Besser ist es, die still legen zu lassen. Denn die steuerliche Belastung und die folgenden Nachteile sind für den Versicherten hier sehr zum Nachteil....jedoch nur dann, wenn eine Kündigung erfolgt.
 
M

Mandy24

Warum soll sie denn verkauft werden, wenn du viel mehr davon hast - wenn du sie bis zur rente aufhebst? Der Versicherungsnehmer ist auch die Firma daher sehe ich hier Probleme beim verkaufen. Man hört nur oft, dass Menschen als erstes Ihre Versicherungen kündigen, wenn Sie Geld brauchen. In den meisten Fällen zahlen Sie dadurch aber extrem Hohe Zinsen, weil das Geld weg ist!! Mehr als wenn sie einfach einen KRedit aufnehmen!
 
M

morino

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Sowas würde ich lassen, die brauchst du definitiv!
 
C

Carturestry

Gesperrt
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die betriebliche Altersvorsorge ist genauso ein großer Müll, wie die Riester... das ist ganz miese Geldschneiderei!
 
F

Finanz-Besserwisser

Oh oh oh...was muss ich denn DA lesen!? Wenn jemand derartige "Weisheiten" verbreitet, muss ich im Wohle der Allgemeinheit aber echt mal einschreiten! Das Riester (nicht für jeden) das idealste ist, dürfte hinreichend bekannt sein... Wohingegen eine alleinerziehende, arbeitslose Mutter von 3 Kindern ziemlich stark mit nem Klammersack gepudert wäre, wenn sie keine Riester-Rente abschließen würde!
156,-- € Eigenzulage + 3x300,-- (Kinderzulage) vom Staat geschenkt für lediglich den Sockelbeitrag i.H.v. 60,-- € (im Jahr!!!) ... andersrum ist der kinderlose Single der 150.000+ p.A. erwirtschaftet ziemlich schlecht beraten, wenn er sich eine Riester Rente wegen der Förderung aufschwätzen lässt... hier wären es 6000,--€ Eigenbeitrag für 156,-- € Förderung.... Die entsprechende Quote kann sich ja jeder selbst ermitteln ;-)

Und zum Thema bAV - wer DAS noch nicht verstanden hat, kann sich hier gerne mal beraten lassen! Denn Betriebsrentegesetz §1 besagt max. 4% der BBG der GRV (265,--€) können jeden Monat umgewandelt werden (+150,-- € teilweise begünstigt) Wer also von seinem Brutto-Lohn in St. Klasse 1 = 100,-- € weg nimmt und packt es steuer- UND sozialabgabenbegünstigt in eine Altersvorsorge, zahlt bei 40,-- € VWL + AG Zuschuss iHv. den AG-Ersparnisse und einem mini AG-Zuschuss von CA. 10,--€ genau... 0,-- € !!! Und auch HIER muss man kein Mathegenie sein um zu sehen, dass es sich nämlich doch GANZ SICHER lohnt... ganz egal, ob ich hinten raus Steuern zahlen muss! Wichtig ist es lediglich eine Mischfinanzierung anzustreben, damit die Anwartschaften ab Beginn unverfallbar sind!!! Und die wenigsten wissen, dass sie sogar Ihre Berufsunfähigkeitsabsicherung und Lebensversicherung über das Brutto-Gehalt finanzieren können! (meist sogar weniger umfangreiche Gesundheitsfragen!) Ich hoffe das wäre hiermit geklärt! ;-)
Viele Grüße und besten Erfolg beim Aufbau einer Altersvorsorge!
 
Sarina

Sarina

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Das ist vom Vertrag und vom Arbeitgeber abhängig ob das verkauft werden kann. In der Regel denke ich wird es schwierig, denn damit wäre der Sinn und Zweck der Altersvorsorge ja nicht erfüllt. Und schließlich hat der Arbeitgeber ja zugezahlt.
 
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Kann man betriebliche Altersvorsorge verkaufen?

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