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Kann man Elternzeit auch kurzfristig nehmen?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 39886"]</p><p>Ach wissen Sie,</p><p></p><p>Sie klingen wie ein Mädel, das akuten Beratungsbedarf hat!</p><p>Als Führungskraft können Sie natürlich nicht so leicht um BR gehen (der rein prinzipiell alles zum Thema weiß, bzw. halt Nachschlagen kann), gell...</p><p>Als Führungskraft sollten Sie andererseits in der Lage sein, den Begriff >Elternzeit< in einer sog. Internet-Suchmaschine zu verstauen...</p><p></p><p>Hier nur soviel:</p><p>->Sie können frei wählen, wie lange (also bis max 36Monate)! U.U. funktioniert auch eine je 12monatige Streckung bis zu einem späteren Erziehungsalter (bis 8J/dann 3mal12 Monate ->Beratung!!).</p><p>->Bis 8Wo nach Geburt sind Sie als Frau in Mutterschutz, danach(!) beginnt die ev. Elternzeit...</p><p>->Im Mutteschutz bekommen Sie das Gehalt weiterhin, aber ev. ohne 13€ Mutterschaftsrtageskohle, die Sie bei der GKV bestellen müssen (PKVler kriegen das ned!).</p><p>->12 Monate Elterngeld sind bezahlt (€300-1.800); optionale 2 weitere Jahre kann man unbezahlt freigestellt sein. </p><p>->in Betrieben mit >15MA gibt es die gewährleistete Mögl. zur Teilzeittätigkeit (15-30h/KW) ab Ende Mutterschutz.</p><p>->inwieweit das in Ihrem Betrieb bei Führungskräften gerne gesehen wird, müssen Sie selber beurteilen!</p><p>->Männer, die das gerne beantragen möchten, müssen aufpassen: Da Sie nicht die Gebärende sind, gibt es bürokratische Erschwernisse/ die Zeit kann, um beschäftigungstechnische Nachteile auszuschließen, nicht eher als 8Wochen vorher beantragt werden. Aber auch nicht später => die 24Stundenregelung für Mennes besteht nach Auskunft Ihrer Regierung auch weiterhin fort...</p><p>->Mütter die das beantragen wollen, haben bis 7Wochen vorher Zeit; Vorlauf unbestimmt/ insofern ist es die Frage, ob man wirklich 1Woche nach Niederkunft diese bürokratische Hürde aufbauen möchte, oder ob man das nicht tunlichst alles vorher regelt...</p><p>->Andererseits hat man in einer Zeit vor den 8Wochen generell, also auch als Frau, keinen Sonderkündigungsschutz. Somit sind Mütter unter dem arbeitsrechtlichem Aspekt wieder auf die 1Woche verwiesen...</p><p>->die ansonsten seeehr eingeschränkten außerordentlichen Kündigungsmögl. regelt der §18BEEG (BundesElterngeld- und ElternzeitGesetz). </p><p>->da Sie als Führungskraft ja nicht zum BR gehen können (der rein theoretish ein Forformuliertes dann zu HR (Persobüro) schickt...), müssen Sie das wieder alleine mit sich abmachen, bzw. halt mit Ihrem Anwalt... </p><p>->Die Elternzeit ist verbindlich zu beantragen, und zwar bei HR!</p><p>->Lediglich bei Geburt eines zweiten Kindes innrerhalb der ersten 12Monate(...) kann die alte Elternzeit abgebrochen (und Hinten angehängt) werden...soviel zur staatlich enforcierten Familienplanung.</p><p></p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/beeg">BEEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis</a></p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 39886"] Ach wissen Sie, Sie klingen wie ein Mädel, das akuten Beratungsbedarf hat! Als Führungskraft können Sie natürlich nicht so leicht um BR gehen (der rein prinzipiell alles zum Thema weiß, bzw. halt Nachschlagen kann), gell... Als Führungskraft sollten Sie andererseits in der Lage sein, den Begriff >Elternzeit< in einer sog. Internet-Suchmaschine zu verstauen... Hier nur soviel: ->Sie können frei wählen, wie lange (also bis max 36Monate)! U.U. funktioniert auch eine je 12monatige Streckung bis zu einem späteren Erziehungsalter (bis 8J/dann 3mal12 Monate ->Beratung!!). ->Bis 8Wo nach Geburt sind Sie als Frau in Mutterschutz, danach(!) beginnt die ev. Elternzeit... ->Im Mutteschutz bekommen Sie das Gehalt weiterhin, aber ev. ohne 13€ Mutterschaftsrtageskohle, die Sie bei der GKV bestellen müssen (PKVler kriegen das ned!). ->12 Monate Elterngeld sind bezahlt (€300-1.800); optionale 2 weitere Jahre kann man unbezahlt freigestellt sein. ->in Betrieben mit >15MA gibt es die gewährleistete Mögl. zur Teilzeittätigkeit (15-30h/KW) ab Ende Mutterschutz. ->inwieweit das in Ihrem Betrieb bei Führungskräften gerne gesehen wird, müssen Sie selber beurteilen! ->Männer, die das gerne beantragen möchten, müssen aufpassen: Da Sie nicht die Gebärende sind, gibt es bürokratische Erschwernisse/ die Zeit kann, um beschäftigungstechnische Nachteile auszuschließen, nicht eher als 8Wochen vorher beantragt werden. Aber auch nicht später => die 24Stundenregelung für Mennes besteht nach Auskunft Ihrer Regierung auch weiterhin fort... ->Mütter die das beantragen wollen, haben bis 7Wochen vorher Zeit; Vorlauf unbestimmt/ insofern ist es die Frage, ob man wirklich 1Woche nach Niederkunft diese bürokratische Hürde aufbauen möchte, oder ob man das nicht tunlichst alles vorher regelt... ->Andererseits hat man in einer Zeit vor den 8Wochen generell, also auch als Frau, keinen Sonderkündigungsschutz. Somit sind Mütter unter dem arbeitsrechtlichem Aspekt wieder auf die 1Woche verwiesen... ->die ansonsten seeehr eingeschränkten außerordentlichen Kündigungsmögl. regelt der §18BEEG (BundesElterngeld- und ElternzeitGesetz). ->da Sie als Führungskraft ja nicht zum BR gehen können (der rein theoretish ein Forformuliertes dann zu HR (Persobüro) schickt...), müssen Sie das wieder alleine mit sich abmachen, bzw. halt mit Ihrem Anwalt... ->Die Elternzeit ist verbindlich zu beantragen, und zwar bei HR! ->Lediglich bei Geburt eines zweiten Kindes innrerhalb der ersten 12Monate(...) kann die alte Elternzeit abgebrochen (und Hinten angehängt) werden...soviel zur staatlich enforcierten Familienplanung. [url=http://www.gesetze-im-internet.de/beeg]BEEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis[/url] [/QUOTE]
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