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hallo,
im erbe wurde der ehefrau des verstorbenen ein nießbrauchsrecht zugesagt. kann man denn dieses recht auch wieder entziehen, wenn sich die ehefrau des verstorbenen ungebührlich verhält? oder hat man da keine chance?
im erbe wurde der ehefrau des verstorbenen ein nießbrauchsrecht zugesagt. kann man denn dieses recht auch wieder entziehen, wenn sich die ehefrau des verstorbenen ungebührlich verhält? oder hat man da keine chance?