Hallo,
die Abgeltungssteuer hat den unheimlichen Vorteil, daß sie äußerst pauschal gestaltet ist (lediglich wer einen geringeren pers. Satz hat, kann einen Abgleich verlangen - Kreuzchen auf dem Deckel Oben; wie das bei kleinen Renten ist, die nicht steuerpflichtig sind, weiß ich leider gar nicht, also da kann es ein, daß wieder die 25%-Klaviatur ertönt(?)).
Ja, Oma und Opa machen ihre ganz normale (Rentner-)Steuererklärung mit Mantelbogen, N, hier speziell auch R und dann eben KAP sowie SO (Letztere wenn Veräußerungen im Steuerjahr vorliegen sollten!).
Steuersenker, die Wichtigsten: Arbeitnehmerpauschale entfällt hier, dafür aber 102€ aus der Z.44, Anl. R, dazu die KV-Beiträge (RV zahlen die Herrschaften ja nicht mehr, obwohl das sicher der nächste Brüller wäre...), haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerrechnungen (auch Kaminfeger etc.!), zudem hier natürlich auch Medizinkosten(!), Kontoführungspauschale, Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften oder anderen berufssändischen Vereinigungen (da bleiben Manche ja auch im Alter drin!) und Vorsorgeversicherungen (falls die noch aufgeschoben sind...).
Außerdem nutzen Renter, wie alle Anderen auch, den Freistellungsauftrag in Höhe von € 801/p.a bzw. dem Doppelten bei gemeinsamer Veranlagung.
Tip: Großeltern können genauso wie Eltern vermögensaufbauende Beiträge für die Kinners leisten und das von der Steuer absetzen, also sehr interessant vor Allem für wohlhabende Senioren natürlich! Gute Angebote in dem Bereich gibt es bei der Comdirekt -> Zuschuss-Sparplan (über Vermittler...) bzw. kostenloser ETF-Kauf(?) bei der DAB oder wie das war, dazu der bezuschusste Azubi-Bausparplan der Debeka (mit guter Bonuszinsung bei Darlehensverzicht), dazu die RiesterRentePremium von DWS (über AVL...), die ab 0Jahre machbar ist. Ich bin auch kein Hans Dampf in allen Gassen, aber das waren wenigstens schon mal Viere...