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<p>[QUOTE="sabrina, post: 5857, member: 96"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Kapitalertragsteuer: </p><p></p><p>Ab 2009 gilt mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer die Einkommensteuer als abgegolten. </p><p></p><p>Für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, beträgt der Steuersatz der Kapitalertragsteuer grundsätzlich einheitlich 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer von </p><p>8 bis 9 Prozent. </p><p></p><p>Sofern die Abgeltungswirkung noch nicht greift, gilt die Kapitalertragsteuer für den unbeschränkt Steuerpflichtigen als </p><p>Vorauszahlung auf die Einkommensteuer; für den beschränkt Steuerpflichtigen hat sie grundsätzlich eine Abgeltungswirkung. </p><p>Ab dem 1.1.2009 ist die elektronische Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer Pflicht. </p><p></p><p>Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 beträgt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge 8 bzw. 9 Prozent von 25 Prozent der </p><p>Kapitalertragsteuer. </p><p></p><p>Bei der Berechnung wird die Wirkung des Sonderausgabenabzugs der Kirchensteuer mit einbezogen. </p><p></p><p>Sofern der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, erhält der Steuerpflichtige eine Erstattung der zu viel einbehaltenen Kirchensteuer bei Durchführung einer Veranlagung. </p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="sabrina, post: 5857, member: 96"] Hallo, Kapitalertragsteuer: Ab 2009 gilt mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer die Einkommensteuer als abgegolten. Für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, beträgt der Steuersatz der Kapitalertragsteuer grundsätzlich einheitlich 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent. Sofern die Abgeltungswirkung noch nicht greift, gilt die Kapitalertragsteuer für den unbeschränkt Steuerpflichtigen als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer; für den beschränkt Steuerpflichtigen hat sie grundsätzlich eine Abgeltungswirkung. Ab dem 1.1.2009 ist die elektronische Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer Pflicht. Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 beträgt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge 8 bzw. 9 Prozent von 25 Prozent der Kapitalertragsteuer. Bei der Berechnung wird die Wirkung des Sonderausgabenabzugs der Kirchensteuer mit einbezogen. Sofern der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, erhält der Steuerpflichtige eine Erstattung der zu viel einbehaltenen Kirchensteuer bei Durchführung einer Veranlagung. Gruß [/QUOTE]
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