kasse verlangt zusatzgebühr weil ich zu oft beim arzt bin

Diskutiere kasse verlangt zusatzgebühr weil ich zu oft beim arzt bin im Gesetzliche Krankenversicherung Forum im Bereich Sozialversicherung; kann die krankenkasse das denn machen? meine frau ist auch bei der gleichen krankenkasse und muss den zusatzbeitrag nicht zaheln kann das denn...
G

Gerald

kann die krankenkasse das denn machen? meine frau ist auch bei der gleichen krankenkasse und muss den zusatzbeitrag nicht zaheln kann das denn sein und ist das erlaubt?
 
U

Unregistriert

bist sicher das es nicht der normale zusatzbeitrag ist? weil das hab ich so noch nie gehört.
 
G

Gerald

meine frau hat kein schreiben bekommen wo ihr zusatzgebühren auferlegt wurden. oh man, die wollen 10€ pro monat mehr
 
U

Unregistriert

Hallo,

auf die Ankündigung, den Beitrag zu erhöhen, erhalten Sie ein sofortiges Kündigungsrecht. Sie können also sofort eine Kasse suchen, bei der Sie keinen Zusatzbeitrag bezahlen müssen.
Das ist auch der Grund dafür, daß bilslang nur wenige Kassen überhaupt einen Zusatzbeitrag erheben.

Die gesetzliche Planung sieht momentan so aus, daß die GKV-Versicherten zukünftig viel mehr an faktisch hohen Preissteigerungen im Medizinsystem über Zusatzbeiträge bezahlen sollen. Es wurde der Weg geebnet, praktisch unbegrenzte Erhöhungen in dem Bereich zuzulassen. Experten sehen bereits voraus, daß langfristig bis zu 50% der Versichertenbeiträge über Zusatzbeiträge eingetreiben werden. Das wäre anders ausgedrückt eine Verdoppelung der finanziellen Belastung der Versicherten in der GKV. Diese Vorgehensweise stellt zugleich eine Entkoppelung von den Arbeitgeberbeiträgen dar - das ist das wesentliche Bewegungsmoment!
Vorausgesetzt die Verbraucher boykottieren weiterhin Kassen, die einen Zusatzbeitrag verlangen, kann diese Regelung vielleicht vom Volk zu Fall gebracht werden...
 
U

Unregistriert

Steht in dem Brief, dass Sie 10€ mehr pro Monat zahlen sollen, weil Sie zu oft beim Arzt waren?
Oder handelt es sich nicht doch um den Zusatzbeitrag?

Die Krankenkasse hat sie vorher (1 Monat vor Fälligkeit) darauf hinzuweisen.

Sonderkündigungsrecht bei Erhebung bzw. Erhöhung des Zusatzbeitrags oder Verringerung der Prämienzahlung nach §242 SGB V
§175 Abs. 4 Sätze 1 und 5 sowie 2 und 6 SGB V
§242 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 SGB V
GR 30.07.2010 Abschn. D (Ziffer 1 Abs. 4 und Ziffer 2 Abs. 6 und 7)

- ab 2009 kann bis zur ersten Fälligkeit gekündigt werden
- Sonderkündigungsrecht auch wenn 18-Monat-Bindungsfrist nicht erfüllt
- Kunde muss bis spätestens zur Fälligkeit kündigen

Sollte ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag bereits seit letztem Jahr erheben, dürfte ihre Frist zu kündigen inzwischen bereits abgelaufen sein. Für Familienversicherte fällt der Zusatzbeitrag nicht an.

In Ihrem Fall würde ich Ihnen raten, das Schreiben erneut zu lesen und sicher zu gehen, ob es sich um den Zusatzbeitrag handelt. Dann würde ich außerdem der Krankenkasse mal einen Besuch abstatten, die können Sie da besser beraten, als sämtliche Foren das tun. Dafür ist die Kasse schließlich da.
 
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