Keine Krankenversicherung - Nachzahlung?

Diskutiere Keine Krankenversicherung - Nachzahlung? im Krankenversicherung Forum im Bereich Versicherungen; GKV aufnahme trotz Lücke? Hallo zusammen, ich habe auch das Studenten-Problem. Bachelor abgeschlossen(selbst GKV-versichert) , in den...
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Gast

GKV aufnahme trotz Lücke?

Hallo zusammen, ich habe auch das Studenten-Problem.
Bachelor abgeschlossen(selbst GKV-versichert) , in den Semesterferien zwischen Bachelor-Ende und Master-Anfang bei der Arge gewesen.
Zum Masterstart versäumt mich wieder als Student zu melden...
nun habe ich auch ein halbes Jahr keine KV (bzw. nicht gezahlt).
Man liest sehr viel...
die einen sagen den wurde nicht der komplette Betrag in Rechnng gestellt, sondern ein Mindebetrag...
wieder andere sagen sie hätten gar nichts bezhalt sondern hätten einfach die KV gewechselt, selbst nach jahrelangen Lücken.

Wie kann ich das machen?
Welche KV nimmt eine denn ohne Kündigungsbestätigung/bzw ohne die Lücke selber zurück zu fordern?
Ich war bei der AOK, die würden natürlich meinen Beitrg rückwirkend wollen.
Die Knappschaft nimmt mich aber nicht einfach so, die wollen eine Kündigung sehen.

Was mach ich nun?
Wie kann es sein, das andere einfach wechseln konnten?
 
G

Gast

Hallo,

als Student kommt man zunächst um die Lücken nicht herum, weil man nicht pflichtversichert im Rahmen von Arbeitnehmer, Alg2 ist und somit kein Wahlrecht nach einer Unterbrechung hat. Man ist dann versichert nach §5 abs 1 nr 13 sgb V (per Anzeigebogen, aber eben nur mit Mitwirkung)
Man könnte versuchen kurzzeitig eine pflichtversicherungspflichtige Beschäftigung ab 401€ aufzunehmen bzw. Alg2-Antrag zu stellen. Man teilt der gewählten Kasse mit, dass man vorher nicht versichert war, bzw. als Alg2-Empfänger zusätzlich, dass man nicht unmittelbar vorher selbständig war(Ausschlusstatbestand)
Bei Alg2 wirkt der Antrag auch noch auf den ersten des Monates zurück, so dass man das Wahlrecht streng genommen nur bis zum 14. des Monates ausüben kann. Jüngere Mitglieder nehmen die Kassen aber gerne.
Fragt denn die Uni nicht nach einer Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse ?
Kassenwählen geht aber eben nur bei Eintritt von Pflichtversicherung im Rahmen einer Beschäftigung oder Alg2.
 
G

Gast

Ich meinte Kassenwählen nach einer Unterbrechung und ohne Kündigungsbestätigung.
Man kann natürlich auch die Kasse ohne Unterbrechung der Versicherung neu wählen, wenn die 18 monatige Bindefrist eingehalten wird(ist ein anderes Thema, hier braucht man natürlich die Kündigungsbestätigung)
Oder, wenn die Uni nicht nachfragt: Studium abschliessen, danach auf einen versicherungspflichtigen Job hoffen und dann kann man natürlich auch neu wählen ohne nachzuzahlen.
 
hans08

hans08

Erfahrener Benutzer
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352
Darauf würde ich alelrdings nicht setzen. Selbst wenn man sich nach dem Studium nicht arbeitslos meldet und später einen versicherungspflichtigen Job bekommt darf man nachzahlen ...

@ratlose Studentin:

wie schon gesagt ich weiss aus eigener Erfahrung das das nicht wenig Geld für dich ist, allerdings musst du auch selbst Sorge dafür tragen das du die KV regelmässig bezahlst - unterm Strich wirst du exmatrikuliert wenn du dich nicht mit der Kasse einigen kannst. Wenn du und deine Eltern wirklich soooo wenig Geld haben bleibt dir nur der Gang zum Sozialamt oder die nachgelagerte Beantragung eines Urlaubssemesters damit du arbeiten gehen kannst und deine Schulden bei der KV abbezahlen kannst. Dein Status als Studentin bleibt erhalten und das Semester wird nicht angerechnet. Zusätzlich kannst du trotzdem noch Prüfungen schreiben. Solltest du mehr Geld verdienen wollen solltest du trotzdem aufpassen nicht über 17.500€ zu verdienen, wegen der Steuer!!!

Gruß

hans08
 
G

Gast

hans8: Nach meiner Erfahrung nach sind Jüngere gerne nach einer Unterbrechung im Rahmen der Arbeitnehmereigenschaft usw. aufgenommen worden, nachzahlen konnten meist die Älteren, die man frecherweise an die letzte Kasse zurückwies. Die Chancen stehen nicht so schlecht, davonzukommen, man muss nur wissen wie und das ist auch legitim. Man wirkt dann zur Lücke einfach nicht mit.
 
hans08

hans08

Erfahrener Benutzer
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352
Lieber Gast,

es geht ja nicht um die Aufnahme an sich sonder um das geltende Recht. Aufgenommen werden müssen mittlerweile grundsätzlich alle. Allerdings hat die KV ein Recht auf die Nachzahlung - hier und da gibt es ein paar Stellschrauben mit denen man tricksen kann, allerdings sind diese mit der Auskunftspflicht sagen wir mal nur im halblegalen Bereich und können den Einzelnen später starke Probleme verursachen.

Ich rate immer eher zu einer offenen Konversation mit den KV's deren ureigenes Interesse es ja ist (oder sein sollte) einen großen Patientenstamm zu haben und gerade junge Menschen mit an Board zu holen!

Gruß

hans08
 
G

Gast

hans8: Es muss niemand nachzahlen, wenn man nicht mitwirkt. (Ich gehöre dazu)
Was soll die neu gewählte Kasse machen ? Gar nichts, ausser aufnehmen, wenn pflichtversicherungsrechtliche Tatbestände eintreten.
Schau mal hier rein, da sind Fälle wo es ohne Nachzahlung geklappt hat: vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=5070&postdays=0&postorder=asc&start=30
 
G

Gast

Mutter und Kind nicht versichert - Welche Konsequenzen?!

Hallo zusammen,

eine ferne Bekannte (alleinerziehende Mutter mit Kind) hat bis Mitte Juni gearbeitet, bis dahin war sie somit auch krankenversichert. Sie weigert sich Sozialleistungen zu beantragen, da sie unüberwindbaren Stress mit den Formalitäten sieht. Sie sucht daher einen neuen Job, ist ja an sich auch gut so... Nun würde ich sie gerne beraten, da ich es auch im Bezug auf ihr Kind unverantwortlich finde. Bisher zeigte sie sich beratungsresistent, auch weil ich keine wirklichen Fakten habe und mich nicht richtig auskenne. Auf jedenfall will sie keinen Antrag beim Sozialamt stellen, die Gründe sind jetzt mal egal. Aber welche Möglichkeiten gebe es zur Krankenversicherung und welche Konsequenzen im Krankheitsfall?

Hierzu meine Fragen:

Was passiert, wenn eine ärztliche Behandlung nötig wird. (z.B. das Kind sich den Arm bricht oder eine ärztliche Untersuchung benötigt). Ist die Person und ihr Kind noch verischert? Sie hat nicht gekündigt. Hat sie dann die Möglichkeit der Beitragsnachzahlung?

Wenn sie ab Nov wieder arbeitet, wird die Versicherung eine Rückforderung für die Monate Juli, Aug, Sep, Okt stellen und dann ist alles wieder ok?

Wäre es nicht gleich sinnvoller sich für diese Monate "freiwillig" bei der gesetzl. KK zu versichern?

Müsste sich die Versicherung bei der Mutter melden und fragen wieso die Beitragszahlungen fehlen?

Welche Verpflichtungen hat eine Versicherung, kann sie Druck ausüben?


Vielen Dank für eure Antworten,

viele Grüße
Rebekka
 
G

Gast

Hallo Rebekka,

wenn Sie momentan ohne Arbeit ist(wieso stellt sie nicht Alg1-Antrag: Anwartschaftszeit nicht erfüllt ?) ist sie, soweit die letzte Kasse eine GKV war, auch weiterhin dort versichert, sie müsste aber um Leistungen in Anspruch zu nehmen, die Beiträge nachzahlen und mitwirken, d.h. einen Anzeigebogen nach § 5 abs 1 nr 13 sgb v ausfüllen, sonst wohl nur Notfallbehandlungen.
Entweder bekommt sie eine Rechnung, z.B. beim Arzt, im Krankenhaus, also bei grösseren Sachen, würde man sie Auffordern, den Anzeigebogen bei der letzten Kasse auszufüllen: Wer nicht versichert ist, ist bei der letzten Kasse per Gesetz versichert(Mitwirkung erforderlich)
Falls man Leistungen in Anspruch nimmt, z.B. durch die Benutzung der Karte, aber keine Beiträge zahlt, dürfte das wohl nicht in Ordnung sein und könnte Ärger bringen.

Wenn sie eine Beschäftigung aufnimmt, hat sie innerhalb von 14Tagen ein Wahlrecht: Vorteil gegenüber der letzten Kasse: die neue Kasse ist für alte Sachen nicht zuständig, sie sollte aber insofern mitwirken und im Anmeldeformular zugeben, unversichert zu sein.
Ein Tag Lücke löst nämlich ein neues Wahlrecht aus, aber keine genauen Angaben machen oder Gründe liefern(denkbar wäre:Auslandsaufenthalt, Gefängnis usw.)
Wenn sie bei der letzten Kasse bleibt, sollte sie auch hier nicht mitwirken zur Lücke(natürlich auch hier bei Beschäftigungsaufnahme)
Die GKV muss sie bei Beschäftigungsaufnahme versichern, unabhängig was davor war. Man ist dann versichert nach §5 Abs. 1 Nr.1 SGB V. Zur Nr.13 kommt man dann erst gar nicht mehr, wenn man sich das Gesetz einmal durchliest. Irgendwelche konstruierten Nachforderungen sollte man ignorieren, man wirkt nicht mit und das ist legitim.

Die Versicherung muss sich nach dem Ende einer Beschäftigung nicht bei ihr melden, sollte es aber eigentlich wegen ihrer Aufklärungs-Beratungspflicht.
 
G

Gast

Natürlich gehen die GKVs einem Wunschdenken nach: lückenloser Versicherungsverlauf.
Es ist aber das Wunschdenken der Kassen.
 
G

Gast

Hallo, auch ich habe eine Frage zu dem Thema.

bis Jlui d.J. habe ich meine Ausbildung gemacht und meine Krankenversicherung wurde über die Rentenversicherung gezahlt, dann habe ich einen 400Euro Job aufgenommen und selbst gezahlt. Jetzt war ich gestern bei meiner KV und wollte denen mitteilen das ich eine Festanstellung aufnehmen werde. Da sagte man mir, ich sei seit einem Jahr nicht mehr bei Ihnen versichert und müsste erst alles nachzahlen. Da hab ich natürlich erstmal Bauklötze gestaunt, denn ich habe in der Zeit eine neue KV-Karte bekommen, war zig mal beim Artz, sogar im Krankenhaus für einige Zeit. Hatte Schriftverkehr etc. mit der KV und nie wurde ein Wort darüber verfloren, dass ich nicht dort versichert sei. Nach dem ich heute ein erneutes Gespräch mit der Versicherung geführt habe und all meine Unterlagen vorgelegt habe, aus denen hervorgeht das ich Mitglied war, bzw. das Beiträge gezahlt wurden, bliebt es dabei. "Sie sind seit Okt. 2012 kein Mitglied mehr bei uns." Dann wurde runtergeleiert was ich nachzahlen muss und soweiter.
Nun weiß ich aber nicht mehr weiter. Ich kann die Nachzahlung nicht leisten, dazu verdiene ich zu wenig und hab auch noch so genug Umkosten. Von irgendwelchen Behörden kann ich jegliche Hilfe von vornherein vergessen, da mit Anteilig ein Hausgehört (geerbt) und da immer nur der Satzfällt "Dann verkaufen Sie es."
Wie dem auch sei, ich will auch keine Hilfe von einem Amt. Aber vielleicht kann mit hier einer einen Tip geben, wie ich in der Sache vorgehen soll. Denn ich fühle mich echt auf den Arm genommen von der KV. Wie kann man nicht versichert sein, wenn man Beiträge gezahlt hat?!

Viele Grüße
 
G

GAST

Seit Juli 2010 nicht versichert

Und nun will die AOK wissen was nun ist nach über 2 Jahren melden die sich!

Mein Problem ist ich habe mich im März 2010 selbstständig gemacht da musste ich erstmal 3 Monate keine Beiträge zahlen, dann kam nix mehr und ich konnte mir die Versicherung nicht leisten. Ich habe zwar ein Einkommen was sich nicht schlecht anhört aber ich hab durch die Abgaben kein Geld für eine Versicherung gehabt!

Kann ich das mit dem "ich melde mich an und dann doch nicht " auch so machen. Bei mir wären die Rückzahlungen sicher bei 8.000-12.000€ weis ja nicht nach welchem Satz die berechnen würden!

Ich weis nicht mehr weiter! Kann mir da jemand helfen ?! Pkv nimmt mich nicht mehr weil die können nur 1 Jahr rückwirkend versichern. Und auserdem kommt bei der AOK noch ein säumniszuschlag von glaube 5% pro nicht versicherter Monat dazu!

Ich hoffe mir kann jemand helfen
 
G

Gast

Hallo Gast2,

ganz klare Antwort:

a) Entweder kurzfristig SV-Job ab 401€ aufnehmen, dann im nachweislich abgesendeten Mitgliedsantrag(GKV) angeben: in den letzten 18Monaten unversichert zu sein, was ein Wahlrecht auslöst, zur Lücke wirkt man nicht mit oder
b) Alg2-Antrag stellen und die Selbständigkeit vorher aufgeben.

Man kommt in die GKV ungeschoren nach einer Lücke ja nur im Rahmen der Pflichtmitgliedschaft mit einer sv-pflichtigen, abhängigen Beschäftigung(oder Alg2). Das Gesetz ist doch eindeutig: wenn Nr. 1 oder 2 oder 2a zutrifft, kommt Nr.13 nicht mehr in Betracht.

Aber Selbständigkeit mal bezahlt, dann nicht, dann wieder: das funktioniert nicht oder es findet sich eine PKV, die mitspielt.
Wieso meldet sich die AOK, hast Du die Karte benutzt oder warst im Krankenhaus?
Bei Selbständigkeit ist die GKV nicht zuständig, es sei denn, man hat freiwillig seine Beiträge immer bezahlt.
 
G

Gast

Das ist völlig legitim, das ist das Gesetz. Das hat nichts mit Trickserei zu tun, wie han08 erwähnte.
Die grosse Frage stellt sich nach einer Lücke immer im Einzelfall in der Praxis für die GKVs: Altes Mitglied ab ca.45 oder junges Mitglied.
Und da beginnt das Unrecht bei den GKVs: die wimmeln ältere Mitglieder an die letzte Kasse ab, sollen doch ältere, selbständige, die eher krank sind, schön nachzahlen. Oder?
Tja man kann schon beim Sozialgericht klagen, aber der/die Richter/in möchte den Grund zur Lücke schon wissen.
GKV-Lücken klappen erfahrungsgemäss nur bei jungen Mitgliedern problemlos.
 
G

Gast

Deshalb empfehle ich jungen Studenten/innen, nicht einzuzahlen, wenn das Geld nicht da ist, manchmal sind Studiengebühren fällig oder Wohnkosten, das Studentenleben ist auch nicht immer leicht.
Man kommt später relativ leicht ohne Nachzahlung in die GKV rein, entweder durch Beschäftigungh oder Alg2.
 
hans08

hans08

Erfahrener Benutzer
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352
wie willst du den als Student einfach nicht einzahlen???

wenn du nicht am Ende eines Semesters eine Rückmeldung einer GKV hast wirst du zwangsexmatrikuliert!!!!

Wegen solchen Kommentaren habe ich auch diesen Thread nicht mehr beantwortet ...
 
P

Pixel

Ich brauche ab Januar wieder eine GKV, da ich in ein Angestelltenverhältnis gehe.

Seit Februar habe ich keine KK mehr, da mir die Künstlersozialkasse aufgrund
von ALGII Bezug bis Ende Januar gekündigt hat und ich nicht in der Lage war,
die Beiträge komplett zu bezahlen.

Jemand eine Idee?
 
G

Gast

Pixel: wenn Du Aufstocker mit Alg2-Bezug bist, müsste das Center zahlen, wenn das Geld nicht reicht, bist Du selbständig ?
Dann ist vielleicht die GKV nicht mehr zuständig.
Wenn ein Tag Lücke da ist, kannst Du natürlich durch den Eintritt in Angestelltenverhältnis in die GKV Deiner Wahl eintreten, die muss Dich dann aufnehmen, unabhängig, was davor war.
 
G

Gast

Wie lange muss man nachzahlen?

Hallo, guten Abend,

Ich möchte mich selbständig machen und kann mir in der ersten Zeit keine Krankenkasse leisten. Ich bin jung und gesund und werde mich zunächst nicht krank-versichern lassen und kann somit viel Geld sparen. Wer kann mich zu einer Krankenversicherung zwingen? Falls man mich dazu zwingen sollte dann wie lange muss ich nachzahlen? Angenommen ich mache mich am 01.01.2013 selbständig und werde mich bis Ende 2015 nicht versichern lassen. Danach will ich mich versichern lassen und muss ich dann drei Jahre lang nachzahlen?


Wo sind die Grenzen?

Danke für euere Beiträge
H. Karakowski
 
G

Gast

Im Bereich der privaten Versicherung befindet man sich ja im Vertragsrecht, kennst Du rückwirkende Verträge ? Ich nicht.
Allerdings musst Du dann eine Krankenversicherung finden, die Dich aufnimmt. Falls Du keine findest und Du ernsthaft erkrankst, hast Du unter Umständen ein dickes, finanzielles Problem.
Warum lässt Du Dich nicht bei der letzten GKV freiwillig versichern ?
 
Thema:

Keine Krankenversicherung - Nachzahlung?

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