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Kinderbetreuungskosten 2012
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<p>[QUOTE="sabrina, post: 5855, member: 96"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Kinderbetreuungskosten: §9c EStG Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum </p><p>Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind</p><p>Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (Voraussetzung: beide Eltern sind erwerbstätig, die Kinder sind zwischen 0 und 14 Jahren alt). </p><p></p><p>Sonderausgaben abgesetzt werden (Voraussetzung: zusammenlebende Eltern, bei denen ein Ehepartner erwerbstätig ist, </p><p>und Kinder zwischen 3 und 6 Jahren; altternativ Alleinerziehende, die weder erwerbstätig sind noch behindert oder in Ausbildung). </p><p></p><p>Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung bes. Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen sind nicht abzugsfähig. steuerliche Anerkennung durch Vorlage einer Rechnung und </p><p>Zahlung auf das Konto des Erbringers.</p><p></p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="sabrina, post: 5855, member: 96"] Hallo, Kinderbetreuungskosten: §9c EStG Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (Voraussetzung: beide Eltern sind erwerbstätig, die Kinder sind zwischen 0 und 14 Jahren alt). Sonderausgaben abgesetzt werden (Voraussetzung: zusammenlebende Eltern, bei denen ein Ehepartner erwerbstätig ist, und Kinder zwischen 3 und 6 Jahren; altternativ Alleinerziehende, die weder erwerbstätig sind noch behindert oder in Ausbildung). Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung bes. Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen sind nicht abzugsfähig. steuerliche Anerkennung durch Vorlage einer Rechnung und Zahlung auf das Konto des Erbringers. Gruß [/QUOTE]
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