sabrina
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 15.01.2012
- Beiträge
- 428
Hallo,
weiter will ich einige Steuerliche Begriffe im Forum wiedergeben:
Kinderfreibetrag: § 32 VI EStG
Familienleistungsausgleich!
vom Einkommen abzuziehender Freibetrag, der für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen gewährt wird, wenn
nicht die Inanspruchnahme von Kindergeld günstiger ist (Anrechnung KiGeld auf tarifliche ESt).
Der Kinderfreibetrag
berücksichtigt die Aufwendungen für Unterhalt und die Berufsausbildung von Kindern.
Er beträgt Euro 2.184,00 (KiFb), Euro 1.320,00 (BEA), bei Zusammenveranlagung Verdoppelung!
Gruß
weiter will ich einige Steuerliche Begriffe im Forum wiedergeben:
Kinderfreibetrag: § 32 VI EStG
Familienleistungsausgleich!
vom Einkommen abzuziehender Freibetrag, der für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen gewährt wird, wenn
nicht die Inanspruchnahme von Kindergeld günstiger ist (Anrechnung KiGeld auf tarifliche ESt).
Der Kinderfreibetrag
berücksichtigt die Aufwendungen für Unterhalt und die Berufsausbildung von Kindern.
Er beträgt Euro 2.184,00 (KiFb), Euro 1.320,00 (BEA), bei Zusammenveranlagung Verdoppelung!
Gruß