Keller
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Hi, in Luxemburg wird die Familie großgeschrieben, wenn es un finanzielle Unterstützung geht. Dabon können wir in Deutschland nur trâumen. Aber auch deutsche Grenzgänger haben in bestimmten Fällen Anspruch auf diese aleistungen.
Ein deutscher Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet, hat Anspruch auf die luxemburgischen Familienbeihilfen. Dazu gehört auch das Kindergeld.
Kindergeld wird in Luxemburg seit dem 1. Oktober 2010 nur noch bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt.
Ob und wieviel Kindergeld dem Grenzgnger zusteht, hängt von der Arbeitssituation der Eltern und der Lebenssituation der Kinder ab.
Zusätzlich zum Kindergeld gibt es für jedes Kind jährlich im August eine Schulanfangszulage, deren Höhe von der Anzahl der Kinder und deren Alter abhängig ist.
Was ist der Kinderbonus?
Der luxemburgische Staat unterstützt Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern durch unterschiedliche Maßnahmen, wie etwa in Form von traditionellen Familienzulagen oder Steuerermäßigungen für Kinder, die zu den wichtigsten zählen.
Seit dem 1. Januar 2008 ersetzt der Kinderbonus die Steuerermäßigung bzw. –vergünstigung für unterhaltspflichtige Kinder.
Der Kinderbonus gilt für alle Kinder für die auch Familienzulagen in Luxemburg gezahlt werden.
Kindergeld, Kinderbonus und Schulanfangszulage
Gruß
Ein deutscher Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet, hat Anspruch auf die luxemburgischen Familienbeihilfen. Dazu gehört auch das Kindergeld.
Kindergeld wird in Luxemburg seit dem 1. Oktober 2010 nur noch bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt.
Ob und wieviel Kindergeld dem Grenzgnger zusteht, hängt von der Arbeitssituation der Eltern und der Lebenssituation der Kinder ab.
- Wenn beide Eltern Grenzgänger sind, ist ausschließlich das Land Luxemburg für das Kindergeld zuständig (egal, ob die Familie zusammen lebt, oder die Kinder bei einem Elternteil leben).
Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Caisse Nationale des Prestations Familiales de Luxembourg, kurz CNPF gestellt. (Hyperlink zur Seite und/oder zum Formular)
Folgende Unterlagen müssen bei der CNPF eingereicht werden:- Antragsformular
- Formular E 401
- Geburtsurkunde aller Kinder
- Bankverbindung (bei Bank mit Sitz im Ausland Bescheinigung erforderlich)
- Bescheinigung über Zahlungseinstellung oder Nicht-Zahlung durch die Familienkasse in Deutschland
- Arbeitet ein Elternteil in Luxemburg und ein Elternteil in Deutschland (oder bezieht in Deutschland “Ersatzleistungen”, z.B. Arbeitslosengeld), so ist maßgebend, wo die Kinder Leben. Ist der Betrag im anderen Land jedoch höher, so bekommt man den Differenzbetrag ebenfalls ausgezahlt (Ausgleichszahlung). Dafür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Formular E 411 oder Zahlungsbescheinigung der deutschen Familienkasse
- Antragsformular
- Formular E 401
- Geburtsurkunde aller Kinder
- Bankverbindung (Bank mit Sitz im Ausland Bescheinigung erforderlich
- Arbeitet ein Elternteil als Grenzgänger in Luxemburg und das andere Elternteil ist nicht erwerbstätig, so ist Luxemburg für das Kindergeld zuständig. Gleiches gilt für alleinerziehende Grenzgänger. Dem entsprechend müssen die Unterlagen wie im ersten Punkt beschrieben eingereicht werden.
Zusätzlich zum Kindergeld gibt es für jedes Kind jährlich im August eine Schulanfangszulage, deren Höhe von der Anzahl der Kinder und deren Alter abhängig ist.
- 1 Kind: Ab 6 Jahren 113,50€, ab 12 Jahren 161, 67€
- 2 Kinder: Ab 6 Jahren 194,02€, ab 12 Jahren 242, 47€ (für jeweils ein Kind)
- ab drei Kindern: Ab 6 Jahren 274,82€, ab 12 Jahre 323,34€ (für jeweils ein Kind)
Was ist der Kinderbonus?
Der luxemburgische Staat unterstützt Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern durch unterschiedliche Maßnahmen, wie etwa in Form von traditionellen Familienzulagen oder Steuerermäßigungen für Kinder, die zu den wichtigsten zählen.
Seit dem 1. Januar 2008 ersetzt der Kinderbonus die Steuerermäßigung bzw. –vergünstigung für unterhaltspflichtige Kinder.
Der Kinderbonus gilt für alle Kinder für die auch Familienzulagen in Luxemburg gezahlt werden.
Kindergeld, Kinderbonus und Schulanfangszulage
Gruß