Kleinreparaturen

Diskutiere Kleinreparaturen im Immobilien Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen zu den Kleinreparaturen. Bei uns im Mietvertrag steht, bis zu 8% der Kaltmiete pro Jahr. Wenn ich...
C

Chooser

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zu den Kleinreparaturen. Bei uns im Mietvertrag steht, bis zu 8% der Kaltmiete pro Jahr. Wenn ich jetzt 3 Jahre lang keinen Schaden hatte und im 4. Jahr tritt ein Schaden auf, der teurer ist, muss ich dann 3 mal die 8 % der Kaltmiete bezahlen oder beginnt das jedes Jahr aufs Neue bei Null also den 8%? Kann mir das jemand genau erklären?

Und dann eine andere Frage. Bei uns in der Küche ist der Wasserhahn nicht mehr ganz dicht. Er tropft und scheint innen verkalkt zu sein. Müssen wir nun genau das gleiche Modell kaufen oder können wir da auch einen günstigeren Wasserhahn nehmen? Kann mir da jemand dabei helfen?
 
G

Geld-Luxx

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Hallo,

bei Kleinreparaturen gilt bis zu 8% der Jahresnettomiete, also unabhängig davon ob du da schon drei oder vier Jahre wohnst.
Was den Wasserhahn angeht, ist die Küche mitvermietet? Oder nur zum Gebrauch überlassen? Grundsätzlich dürfte hier sicher auch eine günstigere Variante möglich sein.

Grüßle
 
C

Chooser

Und die 8% summieren sich jetzt nicht über die 3 Jahre auf?

Also in meinem Fall sind 8% ungefähr 430€ im Jahr. Das heisst aber nicht, dass ich, wenn ich 3 Jahre nichts hatte im 4. Jahr dann auf einmal für gut 1300€ aufkommen muss, oder? Ich hoffe du verstehst wie ich das meine. Also wenn das Jahr vorrüber ist und es ist kein Schaden entstanden, dann gilt im nächsten Jahr wieder nur die 430€ bis das Jahr vorbei ist.
 
G

Geld-Luxx

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Richtig, maximal 8% pro Jahr. Fallen 3 Jahre lang keine Kleinreparaturen an, dann bleibt es bei den genannten 430 Euro. :rolleyes:
 
U

Unregistriert

mal ne frage, gibt es dazu auch irgendwie ein entsprechendes gerichtsurteil dazu? oder ein entsprechenden paragraphen, wo das genau drin steht? ich denk mal, da werden einige vermieter sicherlich mit unsauberen mitteln kämpfen und diese 8% über die jahre aufsummieren...
 
U

Unregistriert

doch, schön beschrieben. jetzt aber mal eine grundlegende frage. die 75€ höchstgrenze je reparatur, ist das denn auch gesetzlich festgelegt? ich hab bei mir eben mal geschaut und festgestellt, dass es bei mir im mietvertrag 154€ je reparatur und 8% der kaltmiete pro jahr sind. die 8% scheinen ja in ordnung zu sein, aber was ist mit den 154€ je reparatur? ist damit die gesamte klausel unwirksam geworden?
 
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