KM Leistung höher als angegeben

Diskutiere KM Leistung höher als angegeben im KFZ Versicherung Forum im Bereich Versicherungen; Was passiert eigentlich wenn ich über die jährliche KM Leistung bin und dann einen Unfall hab? Verweigert mir die Versicherung dann die Hilfe? Ich...
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Wacka

Was passiert eigentlich wenn ich über die jährliche KM Leistung bin und dann einen Unfall hab? Verweigert mir die Versicherung dann die Hilfe? Ich mein, ich schau ja nicht täglich auf den KM Stand und vergleich das mit dem Versicherungsschein.
 
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cx 7

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Kommt darauf an, wieviel du drüber bist. Die Haftpflicht muss aber immer zahlen.

Du bekommst eine Zusatzrechnung über die Mehrkilometer und dann gibts keine Probleme. Auch die VK bezahlt. So bis 20-30% sind problemlos.

Probleme gibts nur, wenn man dir Vorsatz vorwerfen kann. Du gibst an 5tsd pro Jahr zu fahren, fährst aber 30tsd. Dann hast ein großes Problem. Die VK kann verweigern und zusätzliche heftige finanzielle Sanktionen erwarten dich.

Übrigens, was die Wenigsten wissen:

Wenn du weniger als angegeben fährst, kannst du dir Geld wieder zurückzahlen lassen!!!
 
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cx 7

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Einfach der Versicherung mitteilen, dass du anstatt 20tsd nur 15tsd gefahren bist. Denn akt. Kilometerstand im Schreiben vermerken. Dann bekommst ein paar Euro gutgeschrieben.
 
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Wacka

aso

So einfach geht das? Wusst ich noch gar nicht. Dann mal dangöö für den Tipp :)

Frohe Weihnachten :)
 
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cx 7

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Wieso sollte so etwas in den Bedingungen stehen. Wenn ich für eine Leistung im voraus bezahle, die ich nicht nutze, bekomme ich die Kohle zurück.

Aber in Zusammenhang mit KFZ wissen dies die Wenigsten und die Versicherungen sahnen ab.
 
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Steinbock

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Also hast Du Dir das nur ausgedacht ?
Einen Rechtsanspruch darauf habe ich also nicht !
Gruß Steinbock
 
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cx 7

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Dann zeig mir wo in den Bedingungen steht, dass ich bei Mehrkilometer nachzahlen muss? Also hat die Versicherung auch hier keinen Rechtsanspruch, setzt es aber in die tat um.
Ich denke mir nichts aus.
 
S

Steinbock

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Wo hast Du denn schon wieder diese Weisheit her ?

L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
L.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein Merkmal zur Beitragsberechnung
gemäß Anhang 2 oder Berufsgruppen (Tarifgruppen) gemäß Anhang 5,
berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer
Beitragserhöhung führen.
L.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
L.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels
Wechselt der Halter seinen Wohnsitz, wird die Regionalklasse nach der Postleitzahl
des neuen Wohnsitzes zugeordnet. Der Beitrag richtet sich ab der Ummeldung bei
der Zulassungsbehörde nach dem neuen Wohnsitz und der neuen Regionalklasse.
L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung
Anzeige von Änderungen
L.4.1 Die Änderung eines der Merkmale zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2
müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
L.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten
Merkmale zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 zutreffen. Auf Anforderung
haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Folgen von unzutreffenden Angaben
L.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung
gemacht oder Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden
Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung
entspricht. Erhöht sich dadurch der Beitrag um mehr als 10%, können Sie
den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung
einer Frist kündigen.
L.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich
nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden,
ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags
für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. Insoweit werden unsere Rechte nach
§ 19 Abs. 2 (siehe auch M.2.1), 24 und 26 Versicherungsvertragsgesetz ausgeschlossen.
L.4.5 Außerdem kann sich bei einem Schadenereignis die Selbstbeteiligung gemäß
A.2.12.2 erhöhen.
Folgen von Nichtangaben
L.4.6 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen,
schuldhaft nicht innerhalb von vier Wochen nach, wird der Beitrag rückwirkend ab
Beginn des laufenden Versicherungsjahres für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung
nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet.
 
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Wubbu

Wubbu

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Wenn es hier weiterhin zu Anfeindungen kommt dann hau ich aber gewaltig dazwischen. Versucht jetzt einfach sachlich und fachlich korrekt zu antworten und lasst persönliche Sperenzchen aussen vor.
 
S

Steinbock

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Hallo Wubbu!

Du hast recht, ich bin etwas übers Ziel hinausgeschossen.

Ich finde es nur nicht gut, dass hier falsche Aussagen getroffen werden, die
den Fragenden nicht helfen.

Gruß Steinbock
 
Wubbu

Wubbu

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Wenn eine Aussage nicht komplett richtig ist, dann stellt man die entsprechend, nicht gänzlich richtige Stelle hervor und verbesser ohne dabei oberlehrerhaft zu wirken. Es spricht bei euch zweien auch nichts gegen eine normal geführte Diskussion, die zudem auch noch sachlich bleibt. Der Fragensteller meldet sich mittlerweile auch nicht mehr zu Wort. Versucht ihm einfach zu helfen, wenn ihr das mögt und stellt gewisse Dinge, die euch falsch erscheinen, richtig bzw. fragt euer Gegenüber was genau er denn damit meint.

Ich merke euch beiden an, daß ihr beide wohl aus der Versicherungsbranche kommt. Ich dachte aber bisher auch, daß erwachsene Menschen es zuweilen schaffen sich auch im anonymen Internet gesittet zu verhalten und solche Differenzen anhand von Fakten klären.

Im Übrigen ist es tatsächlich so, daß man von der Versicherung Geld zurückerstattet bekommt wenn man die angegebene Fahrleistung nicht erreicht hat. So geschehen bei meiner KFZ Versicherung.
 
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cx 7

Erfahrener Benutzer
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Im Übrigen ist es tatsächlich so, daß man von der Versicherung Geld zurückerstattet bekommt wenn man die angegebene Fahrleistung nicht erreicht hat. So geschehen bei meiner KFZ Versicherung.
Sag ich doch, aber mir glaubt man ja nichts. Es war schon immer so, nur macht das keine Gesellschaft aus verständlichen Gründen publik. Und jemand der aus der Branche kommt, sollte dies eigentlich auch wissen.
 
Thema:

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