Holger Feick - HF FC GmbH
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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 7. Juni 2019
„Überschuldung durch hohe Mieten“
Unter anderem berichtete das ZDF in den heute-Nachrichten über die negativen Auswirkungen von steigenden Mieten (siehe auch Videoclip im Beitrag). Diese Entwicklung hat maßgeblichen Anteil an der wachsenden Gefahr der Überschuldung – insbesondere auch beim Thema Altersüberschuldung. Immer mehr Rentenbezieher sind auf Grundsicherung angewiesen. In meinem Blog vom 08.06.2018 habe ich dieses emotional brisante Thema ebenfalls kommentiert – hier wurden in erster Linie Arbeitslosigkeit und Trennung als Ursachen festgestellt. Auffällig sind die hohen Quoten der Überschuldung durch Mietschulden bei gleichzeitig deutlichen Unterschieden zwischen Ost und West. Ein Drittel bzw. ein Fünftel der Bürger mit Mietschulden sind mehr als ein deutliches Warnsignal, das Wohnungsvermieter zum Umdenken und die Politik zum Handeln bewegen muss.
Fazit:
Eine Mietbelastungsquote von mehr als 50 Prozent im Verhältnis zum Haushaltsnettoeinkommen muss zwingend zu einer Überschuldungssituation führen. Die empfohlenen etwa 33 Prozent sind unbedingt anzustreben, um bei allgemeinen inflationär bedingten Preissteigerungen ein Desaster für die betroffenen Mieter zu verhindern.
Für Immobilienfinanzierungen gilt, dass die Ratenbelastungen nicht mehr als 35-40 Prozent des Nettoeinkommens betragen sollten. Hier gibt es allerdings gesetzliche Regularien (Wohnimmobilienkreditrichtlinie), die die Kredithäuser bei der Vergabe von Wohnhausdarlehen zu beachten haben.
Vergleichbares sollte auch für Vermietungen von Immobilien gelten. Die Zeit hierfür ist reif und eine gesetzliche Regelung bereits überfällig.
Bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 7. Juni 2019
„Überschuldung durch hohe Mieten“
Unter anderem berichtete das ZDF in den heute-Nachrichten über die negativen Auswirkungen von steigenden Mieten (siehe auch Videoclip im Beitrag). Diese Entwicklung hat maßgeblichen Anteil an der wachsenden Gefahr der Überschuldung – insbesondere auch beim Thema Altersüberschuldung. Immer mehr Rentenbezieher sind auf Grundsicherung angewiesen. In meinem Blog vom 08.06.2018 habe ich dieses emotional brisante Thema ebenfalls kommentiert – hier wurden in erster Linie Arbeitslosigkeit und Trennung als Ursachen festgestellt. Auffällig sind die hohen Quoten der Überschuldung durch Mietschulden bei gleichzeitig deutlichen Unterschieden zwischen Ost und West. Ein Drittel bzw. ein Fünftel der Bürger mit Mietschulden sind mehr als ein deutliches Warnsignal, das Wohnungsvermieter zum Umdenken und die Politik zum Handeln bewegen muss.
Fazit:
Eine Mietbelastungsquote von mehr als 50 Prozent im Verhältnis zum Haushaltsnettoeinkommen muss zwingend zu einer Überschuldungssituation führen. Die empfohlenen etwa 33 Prozent sind unbedingt anzustreben, um bei allgemeinen inflationär bedingten Preissteigerungen ein Desaster für die betroffenen Mieter zu verhindern.
Für Immobilienfinanzierungen gilt, dass die Ratenbelastungen nicht mehr als 35-40 Prozent des Nettoeinkommens betragen sollten. Hier gibt es allerdings gesetzliche Regularien (Wohnimmobilienkreditrichtlinie), die die Kredithäuser bei der Vergabe von Wohnhausdarlehen zu beachten haben.
Vergleichbares sollte auch für Vermietungen von Immobilien gelten. Die Zeit hierfür ist reif und eine gesetzliche Regelung bereits überfällig.
Bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de