Kommentar am Freitag vom 08.05.2020

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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 8. Mai 2020

„Anleihekäufe verfassungswidrig – Denkzettel für Politik und EZB“

Die Billionen schweren Ankäufe von Staatsanleihen der Europäischen Zentralbank sind in Teilen verfassungswidrig. Mit diesem Paukenschlag verabschiedet sich der oberste Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle nach zehn Jahren Amtszeit und stellt in seiner Begründung fest, dass die Beschlüsse der EZB kompetenzwidrig ergangen seien. Damit stellt sich Karlsruhe zum ersten Mal gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die Aufkäufe zuvor durchgewunken hatte. Eine harsche Abrechnung mit dem EuGH, verbunden mit dem Vorwurf, extrem schlampig gearbeitet zu haben. Weil sich der EuGH nicht für die dramatischen Nebenwirkungen der „EZB-Medizin“ interessiert habe, zu nennen wären die Implosion der Sparzinsen und die Explosion der Immobilienpreise, fühlt sich der Senat in Karlsruhe nicht an das EuGH-Urteil gebunden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringt die Bundesbank in eine schwierige Lage und weckt Zweifel an ihrer Handlungsfähigkeit. Dies wird für breite Diskussionen in Politik, Wirtschaft und dem gesamten Finanzsektor sorgen. Gestützt auf die vage Aussage, dass das Aufkauf-Programm keine monetäre Staatsfinanzierung sei (siehe hierzu auch die Videobeiträge in ARD und ZDF).

Fazit:
Auf bemerkenswerte Weise hat Andreas Voßkuhle mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den EZB-Anleiheaufkäufen abgerechnet. Juristisch ist das starker Tobak, politisch eine lange Lunte. Das Ringen um den richtigen Weg aus der aktuellen Krise wird so nicht leichter. Europa braucht endlich eine gemeinsame Finanzpolitik und langfristig eine Angleichung der Lebensverhältnisse.
Voßkuhles Nachfolger im Amt – Vizepräsident Stephan Harbarth – wird mit der Corona-Pandemie gleich zu Beginn seiner Amtszeit mit einer besonderen Herausforderung konfrontiert. Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart bringt es auf den Punkt: „Im Zeichen der Coronakrise bedarf es in besonderem Maße eines Verfassungsgerichts, das die Grundrechte gegenüber einer übermächtigen Exekutive schützt.“ Na dann – gutes Gelingen.

Bis nächsten Freitag!

Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
 
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