Holger Feick - HF FC GmbH
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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 13. Mai 2022
„Anforderungen bei der Kreditvergabe“
Niedrigzinsphase und Corona haben die Kreditvergabepraxis der Banken und Sparkassen in den letzten Jahren geprägt. Der aktuelle Russland-Krieg erschwert die Möglichkeiten obendrein. Neben Basel IV wird durch eine strengere Bankenregulierung die Kreditvergabe im Jahr 2022 noch komplexer. Dies betrifft in hohem Maße die Anforderungen an die Kapitaldienstfähigkeit. Hiervon betroffen sind sowohl Unternehmen als auch private Kreditnehmer. Der Grundsatz bei der Vergabe von Krediten und Darlehen lautet seit jeher: Kapitaldienstfähigkeit vor Absicherung. Daher lag das Augenmerk schon immer auf der Fähigkeit, die Darlehens- und Kreditraten nachhaltig leisten zu können. Bei Unternehmensfinanzierungen werden hierzu in erster Linie Jahresabschlüsse und Betriebswirtschaftliche Auswertungen herangezogen – die sogenannten §18 KWG-Unterlagen. Bei privaten Finanzierungen sind dies Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Einkommensteuererklärungen/-bescheide. Durch die veränderten und schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen ist es daher nachvollziehbar, dass sich die Anforderungen und die Regulatorik für die Beurteilung bei Kreditvergaben verschärfen. Als Auswirkung der Niedrigzinsphase wird der Fokus gerade bei Wohnbaufinanzierungen verstärkt auf die Absicherung gelegt und der Kapitaldienst durch unüblich lange Laufzeiten von über 40 Jahren entsprechend angepasst. Mit dem massiven Anstieg der Kauf- und Baupreise ist die Gefahr einer Blasenbildung am Wohnungsmarkt inzwischen Realität geworden.
Fazit:
Hohe Anforderungen an die Kriterien von Kreditvergaben hat es schon immer gegeben. Mit zunehmender Globalisierung und sich stetig verändernden Marktprozessen wurden entsprechende Anpassungen bei den Vergaberichtlinien vorgenommen. Wer hier nach schnellen Anpassungen bei den IT-gestützten Systemen ruft und vergessen hat, dass praktikable Messgrößen ebenfalls sinnvolle Entscheidungskriterien sein können, muss sich in der Tat neu aufstellen. Einfache und kundenfreundliche Prozesse schließen die Einhaltung von regulatorischen Anforderungen nicht unbedingt aus.
Bis nächsten Monat!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 13. Mai 2022
„Anforderungen bei der Kreditvergabe“
Niedrigzinsphase und Corona haben die Kreditvergabepraxis der Banken und Sparkassen in den letzten Jahren geprägt. Der aktuelle Russland-Krieg erschwert die Möglichkeiten obendrein. Neben Basel IV wird durch eine strengere Bankenregulierung die Kreditvergabe im Jahr 2022 noch komplexer. Dies betrifft in hohem Maße die Anforderungen an die Kapitaldienstfähigkeit. Hiervon betroffen sind sowohl Unternehmen als auch private Kreditnehmer. Der Grundsatz bei der Vergabe von Krediten und Darlehen lautet seit jeher: Kapitaldienstfähigkeit vor Absicherung. Daher lag das Augenmerk schon immer auf der Fähigkeit, die Darlehens- und Kreditraten nachhaltig leisten zu können. Bei Unternehmensfinanzierungen werden hierzu in erster Linie Jahresabschlüsse und Betriebswirtschaftliche Auswertungen herangezogen – die sogenannten §18 KWG-Unterlagen. Bei privaten Finanzierungen sind dies Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Einkommensteuererklärungen/-bescheide. Durch die veränderten und schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen ist es daher nachvollziehbar, dass sich die Anforderungen und die Regulatorik für die Beurteilung bei Kreditvergaben verschärfen. Als Auswirkung der Niedrigzinsphase wird der Fokus gerade bei Wohnbaufinanzierungen verstärkt auf die Absicherung gelegt und der Kapitaldienst durch unüblich lange Laufzeiten von über 40 Jahren entsprechend angepasst. Mit dem massiven Anstieg der Kauf- und Baupreise ist die Gefahr einer Blasenbildung am Wohnungsmarkt inzwischen Realität geworden.
Fazit:
Hohe Anforderungen an die Kriterien von Kreditvergaben hat es schon immer gegeben. Mit zunehmender Globalisierung und sich stetig verändernden Marktprozessen wurden entsprechende Anpassungen bei den Vergaberichtlinien vorgenommen. Wer hier nach schnellen Anpassungen bei den IT-gestützten Systemen ruft und vergessen hat, dass praktikable Messgrößen ebenfalls sinnvolle Entscheidungskriterien sein können, muss sich in der Tat neu aufstellen. Einfache und kundenfreundliche Prozesse schließen die Einhaltung von regulatorischen Anforderungen nicht unbedingt aus.
Bis nächsten Monat!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de