Holger Feick - HF FC GmbH
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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 15. Januar 2021
„Corona – Auswirkungen auf Unternehmen und Kreditinstitute“
Seit 1999 – dem Jahr der Einführung der Insolvenzordnung – weist das Pandemiejahr 2020 überraschend den niedrigsten Stand an Unternehmensinsolvenzen aus. Dies ist offensichtlich ein Effekt der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen. Allerdings wird sich dies im Laufe 2021 im negativen Sinn massiv ändern, da einer Vielzahl von Unternehmen durch den anhaltenden Shutdown die Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist. Die Welle von Insolvenzen wird sich auch auf die Bilanzen der Kreditinstitute auswirken. Hohe Wertberichtigungen bis hin zu endgültigen Abschreibungen von ausgefallenen Kreditengagements sind die vorprogrammierten Folgen. Wie gut die jeweiligen Geldhäuser auf diese absehbare Entwicklung vorbereitet sind, und ob diese robust genug sind, um weiterhin eigenständig am Markt zu bestehen, werden die nächsten Monate zeigen.
Fazit:
Die Folgen der Corona-Krise werden zu einer Marktbereinigung führen. Dies gilt sowohl für Unternehmen durch Firmenpleiten als auch für Banken und Sparkassen durch Fusionen. Das ab 2021 zu erwartende Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts kann bei der Abwendung von Unternehmensinsolvenzen in größerem Umfang helfen. Das neue Verfahren bereichert den „Werkzeugkasten“ der Restrukturierungsexperten. Jedoch wird es für die Bedeutung in der Praxis darauf ankommen, sich nicht nur auf finanzwirtschaftliche Maßnahmen zu fokussieren, sondern zudem der leistungswirtschaftlichen Restrukturierung Rechnung zu tragen. Die betroffenen Unternehmen hierbei kompetent zu beraten ist ein Schwerpunkt der HF Finanzconsulting. Unter anderem unterstützen hierbei auch die Industrie- und Handelskammern. Wichtig für die Betroffenen ist, frühzeitig zu handeln.
Bis nächsten Monat!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 15. Januar 2021
„Corona – Auswirkungen auf Unternehmen und Kreditinstitute“
Seit 1999 – dem Jahr der Einführung der Insolvenzordnung – weist das Pandemiejahr 2020 überraschend den niedrigsten Stand an Unternehmensinsolvenzen aus. Dies ist offensichtlich ein Effekt der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen. Allerdings wird sich dies im Laufe 2021 im negativen Sinn massiv ändern, da einer Vielzahl von Unternehmen durch den anhaltenden Shutdown die Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist. Die Welle von Insolvenzen wird sich auch auf die Bilanzen der Kreditinstitute auswirken. Hohe Wertberichtigungen bis hin zu endgültigen Abschreibungen von ausgefallenen Kreditengagements sind die vorprogrammierten Folgen. Wie gut die jeweiligen Geldhäuser auf diese absehbare Entwicklung vorbereitet sind, und ob diese robust genug sind, um weiterhin eigenständig am Markt zu bestehen, werden die nächsten Monate zeigen.
Fazit:
Die Folgen der Corona-Krise werden zu einer Marktbereinigung führen. Dies gilt sowohl für Unternehmen durch Firmenpleiten als auch für Banken und Sparkassen durch Fusionen. Das ab 2021 zu erwartende Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts kann bei der Abwendung von Unternehmensinsolvenzen in größerem Umfang helfen. Das neue Verfahren bereichert den „Werkzeugkasten“ der Restrukturierungsexperten. Jedoch wird es für die Bedeutung in der Praxis darauf ankommen, sich nicht nur auf finanzwirtschaftliche Maßnahmen zu fokussieren, sondern zudem der leistungswirtschaftlichen Restrukturierung Rechnung zu tragen. Die betroffenen Unternehmen hierbei kompetent zu beraten ist ein Schwerpunkt der HF Finanzconsulting. Unter anderem unterstützen hierbei auch die Industrie- und Handelskammern. Wichtig für die Betroffenen ist, frühzeitig zu handeln.
Bis nächsten Monat!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de