Holger Feick - HF FC GmbH
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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 15. Juli 2022
„SCHUFA – Datenschutz • Beschwerden • Scorewert“
Der Vorstand der SCHUFA stellt dem hessischen Datenschutzbeauftragten Überlegungen zu einem besseren Beschwerdemanagement (Bezahlschranke) vor. Zudem soll Betroffenen aufgezeigt werden, wie der Score-Wert beeinflusst werden kann. Die Betonung liegt auf dem Begriff „Überlegungen“. Der Datenschutzbeauftragte Roßnagel merkt zu Recht an, dass es am Ende darauf ankommt, was wirklich umgesetzt wird.
Bereits 2020 hat die SCHUFA den Versuch unternommen, mit dem Verbraucherservice "CheckNow" Einblick in Kontoauszüge von Bankkunden zu erhalten. Die Hoffnung weckende Aussage der SCHUFA, dass sie damit Verbrauchern mit einem negativen Score eine zweite Chance ermöglichen könne, ist empörend. Wegen massiver öffentlicher Kritik hat die SCHUFA den Verbraucherservice im Frühjahr 2021 wieder eingestellt.
Die SCHUFA-Holding AG ist Herrscherin über mehr als eine Milliarde Informationen von mehr als 68 Millionen Verbrauchern und sechs Millionen Unternehmen - nur in Deutschland! Der hieraus gebildete Score entscheidet über Daumen hoch bzw. runter bei einer Kreditentscheidung oder der Vergabe einer Mietwohnung. Es wurden bereits erfolgreich Gerichtsentscheide zu Gunsten der Schuldner getroffen (unter anderem OLG Schleswig und LG Frankfurt a. M.). Aktuell sind noch drei Verfahren vor dem EuGH anhängig. Hierbei wird unter anderem maßgeblich sein, ob der SCHUFA-Score ausschließlich automatisiert ermittelt wird und die Kreditentscheidung daraufhin ebenfalls maschinell erfolgt. Solange die Kreditberaterinnen und Berater noch einen Entscheidungsspielraum haben, greift Artikel 22 DSGVO nicht. Damit entfällt eine Zustimmungspflicht der Betroffenen zum angewendeten Scorewert.
Fazit:
Von Bedeutung ist die geschäftspolitische Entscheidung der Geldhäuser. Eine individuelle Beurteilung geht an der Realität vorbei – mit sehr wenigen Ausnahmen. Eine realistische Chance für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht ausschließlich darin, die Ursachen zu eliminieren, die zu einem negativen SCHUFA-Score geführt haben. In vielen Fällen ist dies möglich.
Bis nächsten Monat!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 15. Juli 2022
„SCHUFA – Datenschutz • Beschwerden • Scorewert“
Der Vorstand der SCHUFA stellt dem hessischen Datenschutzbeauftragten Überlegungen zu einem besseren Beschwerdemanagement (Bezahlschranke) vor. Zudem soll Betroffenen aufgezeigt werden, wie der Score-Wert beeinflusst werden kann. Die Betonung liegt auf dem Begriff „Überlegungen“. Der Datenschutzbeauftragte Roßnagel merkt zu Recht an, dass es am Ende darauf ankommt, was wirklich umgesetzt wird.
Bereits 2020 hat die SCHUFA den Versuch unternommen, mit dem Verbraucherservice "CheckNow" Einblick in Kontoauszüge von Bankkunden zu erhalten. Die Hoffnung weckende Aussage der SCHUFA, dass sie damit Verbrauchern mit einem negativen Score eine zweite Chance ermöglichen könne, ist empörend. Wegen massiver öffentlicher Kritik hat die SCHUFA den Verbraucherservice im Frühjahr 2021 wieder eingestellt.
Die SCHUFA-Holding AG ist Herrscherin über mehr als eine Milliarde Informationen von mehr als 68 Millionen Verbrauchern und sechs Millionen Unternehmen - nur in Deutschland! Der hieraus gebildete Score entscheidet über Daumen hoch bzw. runter bei einer Kreditentscheidung oder der Vergabe einer Mietwohnung. Es wurden bereits erfolgreich Gerichtsentscheide zu Gunsten der Schuldner getroffen (unter anderem OLG Schleswig und LG Frankfurt a. M.). Aktuell sind noch drei Verfahren vor dem EuGH anhängig. Hierbei wird unter anderem maßgeblich sein, ob der SCHUFA-Score ausschließlich automatisiert ermittelt wird und die Kreditentscheidung daraufhin ebenfalls maschinell erfolgt. Solange die Kreditberaterinnen und Berater noch einen Entscheidungsspielraum haben, greift Artikel 22 DSGVO nicht. Damit entfällt eine Zustimmungspflicht der Betroffenen zum angewendeten Scorewert.
Fazit:
Von Bedeutung ist die geschäftspolitische Entscheidung der Geldhäuser. Eine individuelle Beurteilung geht an der Realität vorbei – mit sehr wenigen Ausnahmen. Eine realistische Chance für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht ausschließlich darin, die Ursachen zu eliminieren, die zu einem negativen SCHUFA-Score geführt haben. In vielen Fällen ist dies möglich.
Bis nächsten Monat!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de