Kommentar am Freitag vom 17.02.2023

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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 17. Februar 2023

„EZB-Zinserhöhungen – Verlierer sind Kreditnehmer und Sparer“

Seit Juli 2022 hat die EZB längst überfällig den Leitzins in regelmäßigen Schritten auf aktuell 3 Prozent angehoben. Seitdem ist der „Strafzins“ für Geldhäuser für bei der EZB unterhaltene Guthaben entfallen. Während Kredit- und Darlehenszinsen analog der Leitzinsentwicklung angehoben wurden, werden Guthaben aktuell noch immer nicht oder nur sehr gering verzinst. Dies gilt vor allem für Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Da klingt die Erklärung eines Sparkassenvorstandes, den Kunden nicht den besten Preis, sondern die beste Beratung zu ermöglichen, nicht gerade überzeugend. Eine Tagesgeldanlage benötigt keine qualifizierte Beratung. FinTechs beweisen dies und gewähren aktuell eine Habenverzinsung von bis zu 2 Prozent. Die Geschäftspolitik der Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken zielt auf leichtgläubige, unkritische und zinsunsensible Anlegerinnen und Anleger ab. Die „Trägheit der Masse“ wird von den Geldhäusern gerne zum eigenen Vorteil genutzt. Dies entspricht jedoch nicht dem satzungsgemäßen Auftrag der Anstalten des öffentlichen Rechts oder dem Genossenschaftsprinzip von Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Prominente negative Beispiele hat es in der Vergangenheit mehrfach gegeben – unter anderem bei der Falschberechnung von Zinsen für Prämiensparverträge. Ein Umdenken der aktuell gelebten Geschäftspolitik ist geboten.

Fazit:
Vermeintlich schnelle Zinsgewinne sind kein langfristig ausgerichteter strategischer Ansatz, um die Bilanzen aufzupolieren. Es ist nicht wegzudiskutieren, dass die letzten Jahre für die Finanzbranche schwierig gewesen sind. Dies gilt für unzählige andere Branchen gleichermaßen. Eine Krise ist für den gewünschten Turnaround nur zu bewältigen, indem die Vorstände notwendige Veränderungen auf lange Sicht ausrichten. Hierfür ist der ausschlaggebende Faktor Kunde ohne Abstriche durch transparente und faire Beratung für das jeweilige Bankunternehmen zu überzeugen und zu binden. Unerlässlich ist es ebenfalls, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als das Human Capital respektvoll und wertschätzend zu behandeln. Hierdurch wird es gelingen, dass diese sich mit ihrer Bank identifizieren und ihrem Arbeitgeber die Treue halten. Und schließlich gilt es, das Prinzip des Ehrbaren Kaufmanns insbesondere bei einem Transformationsprozess zu leben.

Die Bürgerbewegung Finanzwende setzt sich für die Verbraucherrechte ein – aufklärend und ohne zu skandalisieren.

Bis nächsten Monat!

Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
 
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