Holger Feick - HF FC GmbH
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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 20. Dezember 2019
„Staatlicher Ausgleich für Negativzinsen“
Ist das die neue psychologische Taktik der deutschen Politiker: „good cop – bad cop“? Während der Finanzminister keine Möglichkeit für ein Verbot der Weitergabe von Negativzinsen an die Verbraucher sieht, fordert der bayerische Ministerpräsident einen staatlichen Ausgleich. Grundsätzlich ist der Vorstoß aus dem Freistaat zu begrüßen – er schafft allerdings keinen vollständigen Verlustausgleich für die Sparer und löst auch nicht die Ursache des Problems. Die EZB geht nach wie vor davon aus, dass die Finanzinstitute durch die inverse Zinspolitik leichter Kredite an Unternehmen und Private vergeben. Das Gegenteil ist der Fall: Geringere Zinserträge zwingen Sparkassen und Banken aufgrund der bestehenden Regulatorik zu einer verhaltenen Kreditvergabe - mit Basel IV verstärkt sich dieser Negativeffekt nochmals. Insbesondere im Bereich der Unternehmenskredite wird durch den Einbruch des sogenannten zinstragenden Kapitals eine Darlehensgewährung erschwert. Aus den jeweiligen Darlehen wird nicht mehr ausreichend Zinsertrag erwirtschaftet, um die aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Solvabilität (Eigenmittelausstattung) zu generieren. Kann der Kunde keine ausreichenden bankbewerteten Sicherheiten stellen, führt dies in der Regel zu einer Kreditablehnung. Eine Ausnahme hiervon stellen bisher noch die privaten Wohnhausfinanzierungen dar. Allerdings droht hier bereits die Gefahr einer Immobilienblase.
Fazit:
Die Auswirkungen einer fatalen Zinspolitik der EZB führen zu Belastungen und weiteren Nachteilen für Geldhäuser und ihre Kunden. Die Sparer leiden unter geringen bis keinen und sogar negativen Zinsen. Die Unternehmenskunden können ihre Projekte und Investitionsvorhaben kaum mehr realisieren und die Banken ihr originäres Geschäftsmodell nicht mehr halten. Die Zeit ist reif für Alternativen – zum Vorteil für Banken sowie Unternehmens- und Privatkunden.
Mit diesen Empfehlungen verabschiede ich mich in den Jahreswechsel. Am 10. Januar bin ich wieder für Sie da. Ich wünsche Ihnen gesegnete Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr 2020.
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 20. Dezember 2019
„Staatlicher Ausgleich für Negativzinsen“
Ist das die neue psychologische Taktik der deutschen Politiker: „good cop – bad cop“? Während der Finanzminister keine Möglichkeit für ein Verbot der Weitergabe von Negativzinsen an die Verbraucher sieht, fordert der bayerische Ministerpräsident einen staatlichen Ausgleich. Grundsätzlich ist der Vorstoß aus dem Freistaat zu begrüßen – er schafft allerdings keinen vollständigen Verlustausgleich für die Sparer und löst auch nicht die Ursache des Problems. Die EZB geht nach wie vor davon aus, dass die Finanzinstitute durch die inverse Zinspolitik leichter Kredite an Unternehmen und Private vergeben. Das Gegenteil ist der Fall: Geringere Zinserträge zwingen Sparkassen und Banken aufgrund der bestehenden Regulatorik zu einer verhaltenen Kreditvergabe - mit Basel IV verstärkt sich dieser Negativeffekt nochmals. Insbesondere im Bereich der Unternehmenskredite wird durch den Einbruch des sogenannten zinstragenden Kapitals eine Darlehensgewährung erschwert. Aus den jeweiligen Darlehen wird nicht mehr ausreichend Zinsertrag erwirtschaftet, um die aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Solvabilität (Eigenmittelausstattung) zu generieren. Kann der Kunde keine ausreichenden bankbewerteten Sicherheiten stellen, führt dies in der Regel zu einer Kreditablehnung. Eine Ausnahme hiervon stellen bisher noch die privaten Wohnhausfinanzierungen dar. Allerdings droht hier bereits die Gefahr einer Immobilienblase.
Fazit:
Die Auswirkungen einer fatalen Zinspolitik der EZB führen zu Belastungen und weiteren Nachteilen für Geldhäuser und ihre Kunden. Die Sparer leiden unter geringen bis keinen und sogar negativen Zinsen. Die Unternehmenskunden können ihre Projekte und Investitionsvorhaben kaum mehr realisieren und die Banken ihr originäres Geschäftsmodell nicht mehr halten. Die Zeit ist reif für Alternativen – zum Vorteil für Banken sowie Unternehmens- und Privatkunden.
Mit diesen Empfehlungen verabschiede ich mich in den Jahreswechsel. Am 10. Januar bin ich wieder für Sie da. Ich wünsche Ihnen gesegnete Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr 2020.
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de