Holger Feick - HF FC GmbH
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 27. November 2020
„Corona – Novemberhilfe“
Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, II und III, Novemberhilfe, KfW-Sonderkredite, Hessen-Mikroliquidität u. w. – die Unterstützungshilfen von Bund und Ländern sind vielschichtig. Hiermit soll insbesondere kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen geholfen werden. Ähnliche Programme gibt es auch für den Mittelstand. Großunternehmen und Konzerne unterliegen anderen Regelungen. All diese Maßnahmen scheinen gut gemeint und sind temporär erforderlich, um für die Betroffenen die überaus wichtige Liquidität sicherzustellen. Gleichzeitig steigt die Staatsverschuldung um immer höhere Milliardenwerte. Wie lange unsere Regierung sich dies noch erlauben kann, darf hinterfragt werden. Laut Finanzminister Scholz „weil wir es können“ – keine belastbare Aussage für einen Krisenminister, den jetzt auch der Skandal um das Apothekenrechenzentrum AvP einholt. Zudem erreichen die Finanzhilfen nicht alle Betroffenen – teilweise mit bedrohlicher zeitlicher Verzögerung und inhaltlich unterschiedlicher Aussagekraft. Die Novemberhilfe scheint dahingehend verfehlt, als der Zuschuss aus dem Umsatz und nicht aus dem Rohertrag berechnet wird. Dies kann in manchen Branchen zu einem Überschuss führen und bedeutet mehr Ertrag im Shutdown als im geöffneten Betrieb.
Fazit:
Die Corona-Hilfen sind in ihrem eigentlichen Wortsinn als Hilfe zu verstehen und nicht als sich wiederholende dauerhafte Lösung. Neben den staatlichen Maßnahmen ist Eigeninitiative der Unternehmen gefordert – durch die Inhaber selbst oder durch die jeweiligen Verbände. Sogar neue Initiativen haben sich zu einem eigenen Bündnis zusammengeschlossen. Eine mögliche Lösung könnte sein, bei den Zuschüssen eine Rückzahlungsklausel zu vereinbaren. Diese könnte greifen, wenn die Unternehmen nach der wirtschaftlichen Erholung wieder gute Umsätze erzielen und diese höher sind als im Vergleichsjahr 2019. Treten die erhofften Erholungen nicht ein, erfolgt auch keine Rückzahlung. Nachfolgende Generationen müssten somit die aktuell entstehenden massiven Staatsschulden nicht allein zurückzahlen. Dieser generationenübergreifenden gesellschaftlichen Verantwortung sollte sich jeder bewusst sein.
Bis nächsten Monat!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 27. November 2020
„Corona – Novemberhilfe“
Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, II und III, Novemberhilfe, KfW-Sonderkredite, Hessen-Mikroliquidität u. w. – die Unterstützungshilfen von Bund und Ländern sind vielschichtig. Hiermit soll insbesondere kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen geholfen werden. Ähnliche Programme gibt es auch für den Mittelstand. Großunternehmen und Konzerne unterliegen anderen Regelungen. All diese Maßnahmen scheinen gut gemeint und sind temporär erforderlich, um für die Betroffenen die überaus wichtige Liquidität sicherzustellen. Gleichzeitig steigt die Staatsverschuldung um immer höhere Milliardenwerte. Wie lange unsere Regierung sich dies noch erlauben kann, darf hinterfragt werden. Laut Finanzminister Scholz „weil wir es können“ – keine belastbare Aussage für einen Krisenminister, den jetzt auch der Skandal um das Apothekenrechenzentrum AvP einholt. Zudem erreichen die Finanzhilfen nicht alle Betroffenen – teilweise mit bedrohlicher zeitlicher Verzögerung und inhaltlich unterschiedlicher Aussagekraft. Die Novemberhilfe scheint dahingehend verfehlt, als der Zuschuss aus dem Umsatz und nicht aus dem Rohertrag berechnet wird. Dies kann in manchen Branchen zu einem Überschuss führen und bedeutet mehr Ertrag im Shutdown als im geöffneten Betrieb.
Fazit:
Die Corona-Hilfen sind in ihrem eigentlichen Wortsinn als Hilfe zu verstehen und nicht als sich wiederholende dauerhafte Lösung. Neben den staatlichen Maßnahmen ist Eigeninitiative der Unternehmen gefordert – durch die Inhaber selbst oder durch die jeweiligen Verbände. Sogar neue Initiativen haben sich zu einem eigenen Bündnis zusammengeschlossen. Eine mögliche Lösung könnte sein, bei den Zuschüssen eine Rückzahlungsklausel zu vereinbaren. Diese könnte greifen, wenn die Unternehmen nach der wirtschaftlichen Erholung wieder gute Umsätze erzielen und diese höher sind als im Vergleichsjahr 2019. Treten die erhofften Erholungen nicht ein, erfolgt auch keine Rückzahlung. Nachfolgende Generationen müssten somit die aktuell entstehenden massiven Staatsschulden nicht allein zurückzahlen. Dieser generationenübergreifenden gesellschaftlichen Verantwortung sollte sich jeder bewusst sein.
Bis nächsten Monat!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de