Kommentar am Freitag vom 31.07.2020

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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 31. Juli 2020

„Finanztransaktionssteuer“

Die Geschichte der Finanztransaktionssteuer in Bezug auf den Aktienmarkt geht auf John Maynard Keynes nach der großen Depression im Jahr 1936 zurück. Vorausschauend erkannte Keynes gleichzeitig die Stimmen der Kritiker. Als ein Dilemma bezeichnete er es, wenn durch eine solche Steuer auf der anderen Seite Investitionen verhindert würden. Allerdings wurde in Verbindung mit bestimmten Ereignissen der Ruf nach Einführung einer derartigen Steuer wieder lauter – zuletzt mit der weltweiten Finanzkrise ab dem Jahr 2007. Dank der Lobbyarbeit der Finanzindustrie kam es bisher jedoch zu keinem Ergebnis. Bemerkenswert ist, dass rund 61 Prozent der EU-Bürger die Einführung einer Finanztransaktionssteuer befürworten. Bei einem Steuersatz von 0,1 Prozent für den Aktien- und Anleihehandel bzw. 0,01 Prozent im Derivatehandel bedeutet dies Steuereinnahmen von rund 50 Milliarden Euro.
Unter anderem wurde der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz Ende letzten Jahres vorgelegte Gesetzesentwurf in einem Streitgespräch (Audiobeitrag) diskutiert und im Frühjahr aufgrund massiver Kritik nachgebessert. Eine Einigung der EU-Länder ist noch immer nicht in Sicht.

Fazit:
Die Einführung einer neuen Steuerart könnte nicht nur einen Teil der Grundrente finanzieren, sondern insbesondere die massiven Einnahmeverluste und horrenden Ausgaben im Rahmen der Corona-Pandemie auffangen. So neu ist die Diskussion um eine Finanztransaktionssteuer gar nicht – ihre Realisierung jedoch aktueller und dringender denn je. Die Belastungen für Kleinanleger dürften aufgrund sehr geringer Steuersätze moderat ausfallen. Eine wohlwollende Rücksichtnahme der Entscheidungsträger auf die großen Player und deren Lobbyisten ist in diesem Kontext fehl am Platz und darf im Interesse aller Europäer nicht zu stark gewichtet werden.

Bis nächsten Freitag!

Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
 
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