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Kommentar am Freitag
Von Holger Feick | 23. März 2018
„Bankenreform Basel IV“ und „Wegfall der Anreize für energieeffizienten Neubau“
http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/banken-versicherungen/basel-iv-regulierung-bankenreform-stellt-die-rolle-der-kfw-infrage/21072196.html?ticket=ST-809188-mzQo3KbXVGI2fw47pigT-ap4
Angesichts der geplanten internationalen Bankenreform Basel IV hat sich die Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht BaFin in den vergangenen Tagen besorgt über die Eigenkapitalausstattung der KfW geäußert. Das berichtet zum Beispiel das Handelsblatt (beachte: nur bis Registrierung zu lesen).
Die KfW steht derzeit aber auch aus einem anderen Grund im Fokus: Ab dem 17. April 2018 werden maßgebliche Komponenten des Klassikers "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geändert:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Bauen-(153)/
Mit dieser gegen den propagierten Klimawandel getroffenen politischen Entscheidung wird gleichzeitig die Stellung der regionalen Kreditinstitute gestärkt. Ebenso das heimische Bauhauptgewerbe, welches ohne die Erreichung eines Niveaus „Effizienzhaus 55“ oder niedriger wieder wettbewerbsfähiger wird.
Meine aktuellen Beobachtungen bei der Vermittlung von Finanzierungen: Neubauvorhaben können durch klassische Bankdarlehen mit langjährigen Zinsbindungen ohne Zinsänderungsrisiko durchfinanziert werden. Eventuell in Kombination mit sogenannten Tilgungsersatzmitteln (z.B. Bausparvertrag). Dies erfordert von den Finanzierungsberaterinnen und -beratern eine gewisse Kreativität und Verständnis für individuelle Finanzierungsmodalitäten.
Die Beimischung des „KfW-Bausteins (153)“ ist ab dem 17. April 2018 bei Neubauvorhaben in der Regel nicht mehr erforderlich.
Bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
Von Holger Feick | 23. März 2018
„Bankenreform Basel IV“ und „Wegfall der Anreize für energieeffizienten Neubau“
http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/banken-versicherungen/basel-iv-regulierung-bankenreform-stellt-die-rolle-der-kfw-infrage/21072196.html?ticket=ST-809188-mzQo3KbXVGI2fw47pigT-ap4
Angesichts der geplanten internationalen Bankenreform Basel IV hat sich die Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht BaFin in den vergangenen Tagen besorgt über die Eigenkapitalausstattung der KfW geäußert. Das berichtet zum Beispiel das Handelsblatt (beachte: nur bis Registrierung zu lesen).
Die KfW steht derzeit aber auch aus einem anderen Grund im Fokus: Ab dem 17. April 2018 werden maßgebliche Komponenten des Klassikers "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geändert:
- Wegfall der 20-jährigen Zinsbindung
- Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird von 12 auf 6 Monate verkürzt
- Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht mehr möglich
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Bauen-(153)/
Mit dieser gegen den propagierten Klimawandel getroffenen politischen Entscheidung wird gleichzeitig die Stellung der regionalen Kreditinstitute gestärkt. Ebenso das heimische Bauhauptgewerbe, welches ohne die Erreichung eines Niveaus „Effizienzhaus 55“ oder niedriger wieder wettbewerbsfähiger wird.
Meine aktuellen Beobachtungen bei der Vermittlung von Finanzierungen: Neubauvorhaben können durch klassische Bankdarlehen mit langjährigen Zinsbindungen ohne Zinsänderungsrisiko durchfinanziert werden. Eventuell in Kombination mit sogenannten Tilgungsersatzmitteln (z.B. Bausparvertrag). Dies erfordert von den Finanzierungsberaterinnen und -beratern eine gewisse Kreativität und Verständnis für individuelle Finanzierungsmodalitäten.
Die Beimischung des „KfW-Bausteins (153)“ ist ab dem 17. April 2018 bei Neubauvorhaben in der Regel nicht mehr erforderlich.
Bis nächsten Freitag!
Herzlich, Ihr Holger Feick
Geschäftsführer HF Finanzconsulting GmbH
www.hf-finanzconsulting.de
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