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<p>[QUOTE="s.zickner, post: 21207, member: 1066"]</p><p>Wirklich genau geht das nicht. Im wesentlichen hängt das von der Streitwilligkeit der beteiligten Personen ab <img src="/styles/default/xenforo/smilies-oc24/wink.png" class="smilie" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" />. Also es kostet mindestens 664,76 € (bei scheidung-online). Wenn man um Nach-ehelichen Unterhalt streitet und Kinder da sind kommt man in Summe schnell auf weit über 5.000 Euro für die beiden Rechtsanwälte und das Gerichtsverfahren. Beachte, dass Rechtsanwälte gerne die Kostenfrage nach unten spielen. Ist schließlich ihr Gehalt.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="s.zickner, post: 21207, member: 1066"] Wirklich genau geht das nicht. Im wesentlichen hängt das von der Streitwilligkeit der beteiligten Personen ab ;). Also es kostet mindestens 664,76 € (bei scheidung-online). Wenn man um Nach-ehelichen Unterhalt streitet und Kinder da sind kommt man in Summe schnell auf weit über 5.000 Euro für die beiden Rechtsanwälte und das Gerichtsverfahren. Beachte, dass Rechtsanwälte gerne die Kostenfrage nach unten spielen. Ist schließlich ihr Gehalt. [/QUOTE]
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