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Unregistriert
Hallo zusammen.
Ich hätte da mal ne Frage bzgl. 400€-Job und KV.
Ich (29,ledig) bin seit heute...also 1.9...kein Student mehr, da ich mein Studium erfolgreich abgeschlossen habe. Bis jetzt war ich normal als Student bei der AOK versichert. Jetzt habe ich einen 400€-Job bis zum Ende des Jahres angenommen. Ich arbeite dort 39 Stunden im Monat, was ich auf zwei halbe Tage...also 2 mal ca. 5 Stunden pro Woche verteilen werde. Ich habe dann gestern bei der AOK angerufen, weil ich wissen wollte, wie dass denn jetzt aussieht. Durch Recherchen im Internet war ich eigentlich der Meinung, dass ich keine Beiträge zahlen müsste, da Minijobs ja von der SV- und der KV-Beitragspflicht befreit sind.
Jetzt sagte mir allerdings die nicht sehr kompetent wirkende Dame am Telefon, dass ich mich freiwillig versichern müsste...für ca. 140€ im Monat...dass macht doch überhaupt keinen Sinn. Ich hab vorher als Student gearbeitet und musste "nur" ca. 60€ zahlen und hab mehr als 400€ verdient und jetzt soll ich mehr als das Doppelte bezahlen und verdiene dabei weniger???
Im Internet habe ich zB folgendes gefunden:
- Bei Verdienst kleiner-gleich 400€ besteht Versicherungsfreiheit und der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag KV+AV.
- kommt es einer geringfügigen Beschäftigung gleich, seid Ihr in der Kranken- und Pflegeversicherung als Arbeitnehmer versicherungsfrei. Es ändert sich also nichts an Eurem Status. Gibt es eine Vergütung, ist Euer Arbeitgeber allerdings verpflichtet, einen Pauschalbeitrag in die Krankenversicherung einzuzahlen. Der Pauschalbeitrag entfällt, sofern es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt.
- Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristig ist eine Beschäftigung, wenn sie zeitlich - durch Vertrag oder nach ihrer Eigenart - auf zwei Monate oder insgesamt max. 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist. Die Höhe des Arbeitsentgelts spielt dabei keine Rolle. Häufig sind kurzfristige Verträge befristet. Die Befristung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich in den Vertrag aufgenommen wurde.
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Job)
Geringfügig entlohnt ist eine Beschäftigung, wenn sie
* regelmäßig ausgeübt wird und
* das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, das aus dieser Beschäftigung erzielt wird, 400 Euro nicht übersteigt
- Sozialversicherung
Die "kurzfristige Beschäftigung" ist sozialversicherungsfrei, daher müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
-Sozialversicherungspflicht bei "geringfügig entlohnter Beschäftigung" (Mini-Job)
Der Beschäftigte ist von Sozialabgaben und Steuern befreit.
Also bin ich mit dem 4-Monats-Mini-job jetzt kurzfristig oder geringfügig beschäftigt und wie sieht es mit der KV aus???
Danke im voraus für die Hilfe!!!
Ich hätte da mal ne Frage bzgl. 400€-Job und KV.
Ich (29,ledig) bin seit heute...also 1.9...kein Student mehr, da ich mein Studium erfolgreich abgeschlossen habe. Bis jetzt war ich normal als Student bei der AOK versichert. Jetzt habe ich einen 400€-Job bis zum Ende des Jahres angenommen. Ich arbeite dort 39 Stunden im Monat, was ich auf zwei halbe Tage...also 2 mal ca. 5 Stunden pro Woche verteilen werde. Ich habe dann gestern bei der AOK angerufen, weil ich wissen wollte, wie dass denn jetzt aussieht. Durch Recherchen im Internet war ich eigentlich der Meinung, dass ich keine Beiträge zahlen müsste, da Minijobs ja von der SV- und der KV-Beitragspflicht befreit sind.
Jetzt sagte mir allerdings die nicht sehr kompetent wirkende Dame am Telefon, dass ich mich freiwillig versichern müsste...für ca. 140€ im Monat...dass macht doch überhaupt keinen Sinn. Ich hab vorher als Student gearbeitet und musste "nur" ca. 60€ zahlen und hab mehr als 400€ verdient und jetzt soll ich mehr als das Doppelte bezahlen und verdiene dabei weniger???
Im Internet habe ich zB folgendes gefunden:
- Bei Verdienst kleiner-gleich 400€ besteht Versicherungsfreiheit und der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag KV+AV.
- kommt es einer geringfügigen Beschäftigung gleich, seid Ihr in der Kranken- und Pflegeversicherung als Arbeitnehmer versicherungsfrei. Es ändert sich also nichts an Eurem Status. Gibt es eine Vergütung, ist Euer Arbeitgeber allerdings verpflichtet, einen Pauschalbeitrag in die Krankenversicherung einzuzahlen. Der Pauschalbeitrag entfällt, sofern es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt.
- Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristig ist eine Beschäftigung, wenn sie zeitlich - durch Vertrag oder nach ihrer Eigenart - auf zwei Monate oder insgesamt max. 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist. Die Höhe des Arbeitsentgelts spielt dabei keine Rolle. Häufig sind kurzfristige Verträge befristet. Die Befristung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich in den Vertrag aufgenommen wurde.
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Job)
Geringfügig entlohnt ist eine Beschäftigung, wenn sie
* regelmäßig ausgeübt wird und
* das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, das aus dieser Beschäftigung erzielt wird, 400 Euro nicht übersteigt
- Sozialversicherung
Die "kurzfristige Beschäftigung" ist sozialversicherungsfrei, daher müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
-Sozialversicherungspflicht bei "geringfügig entlohnter Beschäftigung" (Mini-Job)
Der Beschäftigte ist von Sozialabgaben und Steuern befreit.
Also bin ich mit dem 4-Monats-Mini-job jetzt kurzfristig oder geringfügig beschäftigt und wie sieht es mit der KV aus???
Danke im voraus für die Hilfe!!!