Küche nicht mitvermietet - wer haftet für Schäden?

Diskutiere Küche nicht mitvermietet - wer haftet für Schäden? im Sonstige Versicherungen Forum im Bereich Versicherungen; Hallo alle, hab einen speziellen Fall. Die Küche, die bei Einzug in der Wohnung dabei war wurde laut Mietvertrag nicht mitvermietet. Wenn nun...
U

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Hallo alle, hab einen speziellen Fall.

Die Küche, die bei Einzug in der Wohnung dabei war wurde laut Mietvertrag nicht mitvermietet. Wenn nun an der Küche ein Schaden auftritt, wer haftet denn dann dafür?

Konkret, ich hab gestern, da ich den Topf auf dem Herd vergessen habe, diesen auf die Arbeitsplatte gezogen. Die ist aber nun durch den heissen Topfboden an dieser Stelle kreisrund verschmort. Muss ich nun für den Schaden aufkommen oder bin ich aussen vor, da die Küche ja nicht mitvermietet wurde?

Bitte keine "ich glaube, daß" oder "ja klar musst du zahlen" Beiträge, nur Antworten, die auch wirklich was bringen.
 
S

Steinbock

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Du hast die Küche als Einrichtungsgegenstände übernommen und somit trägst Du auch für die Einrichtung eine Verantwortung und musst für die Schäden aufkommen.
Hier liegt auch kein Haftpflichtschaden vor, da die Einrichtungsgegenstände von Dir genutzt werden.
Versicherungstechnisch wird es so betrachtet, als wenn diese Möbel Dir selbst gehören.
Möglicher Versicherungsschutz über Hausrat.
Ansonsten hättest Du ja auch die Möglichkeit gehabt, deinen Vermieter zu bitten, die Möbel aus der Wohnung rauszuholen.

Gruß Steinbock
 
U

Unregistriert

Na das werde ich mit meiner Haftpflicht aber definitiv abklären. Wenn die dafür nicht aufkommen sind sie die längste Zeit meine Versicherung gewesen und das gilt für alle Versicherungen die ich dort hab.

Wobei ich der Meinung bin sie muss dafür aufkommen. Die Küche gehört meinem Vermieter ist lediglich nicht mitvermietet. So greift dann auch der Teil der für Mietsachschäden zuständig ist nicht. Meine normale Haftpflichtversicherung MUSS allerdings einspringen, auch wenn es von mir genutzt wird, es gehört mir nicht. Und es ist auch kein mutwilliger Schaden, noch nicht mal GROB fahrlässig hab ich gehandelt.
 
S

Steinbock

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in den normalen Haftpflichtbedingungen sind geliehene, gemietete sowie unentgeltlich überlassene bewegliche Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Also schau Dir Deine Versicherungsbedingungen an.

Gruß Steinbock
 
C

cx 7

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Also ich würd diesen Schaden im Rahmen der Mietsachschäden über die private Haftpflicht regulieren. Versuch es, ich denke du wirst Glück haben.
 
C

cx 7

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In diesem Forum wird sich gedutzt.

Weshalb darf ich eigentlich nicht eine normale Antwort auf die Frage eines TE geben, ohne dass diese ständig von dir angezweifelt wird. Es war jetzt schon mehrmals der Fall, dass Mod/Admin einschreiten musste. Ich will keinen Disput hier, möchte nur die in meinen Augen richtige Antwort posten und würde dich bitten dies auch so stehen zu lassen. Übrigens bei den bisherigen Aussagen war ich immer auf der richtigen Seite.
Also schreib du deinen Kommi und ich meinen, ohne jegliche Zurechtweisung. OK?
 
Wubbu

Wubbu

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@Steinbock

Das war wiederholt am Thema vorbei und ist als Provokation gegenüber dem user cx 7 zu werten. Sehe dies als die letzte mündliche Ermahnung an, sollte sich so etwas wiederholen wird es Konsequenzen haben, die im schlimmsten Falle eine Sperre beinhalten kann.
 
S

Steinbock

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Hallo Wubbu,

dies ist nicht erforderlich - ich merke, dass man in diesem Forum keinen Wert auf fachliche Auskünfte legt. Hier kannn jeder zum Teil den größten Unsinn schreiben und alle schreien Hurra.
Nein Danke - ich verzichte.

@ cx7 einen guten Rat zum Schluss - ein nettes Sie ist besser wie "Du dummer Hund"

die besten Grüße
Steinbock
 
U

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Aber wie das nun ausschaut mit den Schäden hab ich immer noch nicht verstanden. Wer kommt dafür nun auf? Ich kann ja schlecht eine Haftpflichtversicherung haben die zudem Mietsachschäden abdeckt und im Endeffekt zahl ich dafür selbst.

Seien wir mal ehrlich, einen Topf rüberziehen auf die Arbeitsplatte ist ja nun wahrlich keine Absicht. Oder hätte ich mit der Klausel schon vor Unterschrift des Mietvertrags reagieren müssen?
 
M

MulleWupp

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Was meinst du? Du hattest den Topf auf dem Herd vergessen bei immer noch eingeschalteter Herdplatte, oder? Normale Reaktion ist in so einem Fall, dass man den Topf in die Spüle zieht/hebt und kaltes Wasser reinlaufen lässt.

Aber zum eigentlichen Fall: Die Küche wird dir quasi geliehen. Da eine Küche keine bewegliche Sache ist, sondern fest verbaut ist, greift hier i.d.R. die Privathaftpflicht.

Lies dir aber auf jeden Fall die Versicherungsbedingungen durch und ruf deinen Versicherungsmakler bzw. die Versicherung an und hol Dir Auskunft ein.

LG
 
C

cx 7

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hast es immer noch nicht gemeldet? Worauf wartest denn. Melde, du hast die Arbeitsplatte der Küche deines Vermieters in deiner Mietwohnung kaputt gemacht und möchtest eine Regulierung über die PH. Es wird über Mietsachschäden reguliert.
 
U

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So ich hab nun mit meiner Versicherung telefoniert. Natürlich wird auch dieser Schaden reguliert, sofern die Arbeitsplatte überhaupt noch einen Wert hat. Und natürlich werden auch Schäden an einer nicht mitvermieteten Küche reguliert.
 
C

cx 7

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Sagte ich doch von Anfang an! Die Haftpflicht zahlt im Gegensatz zur Hausrat immer nur den Zeitwert!
 
U

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Wobei das letzten Endes nicht mein Problem sein soll. Wenn ein Gutachter feststellt, daß die Arbeitsplatte keinen Wert mehr hat, dann ist das so. Und wenn dadurch meine Kaution einbehalten wird gibts eben per Rechtschutz eins zwischen die Hörner. Ich mach keine Gefangenen mehr, die Zeiten sind vorbei. Ich bin ehrlich und gutmütig aber wenn man mich reizt zieh ich alle Register.
 
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cx 7

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Wegen einer Arbeitsplatte kommt kein Gutachter. Geh mal davon aus, du bekommst eine komplett neue bezahlt. ich würd so regulieren.

Grüße an den Steinbock!
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
U

Unregistriert

Ich bekomm die nicht bezahlt, wenn, dann bekommt das der Vermieter. Ich müsste aber nochmal anrufen wie es denn mit einem "Einbauer" aussieht. Ich hab weder Kreissäge noch Bohrer um die Arbeitsplatte einzubauen. Aber soll nicht mein Problem sein.
 
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