Kündigung wegen Krankheit?

Diskutiere Kündigung wegen Krankheit? im Recht Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo, meine Mutter hat leider ein so genanntes Lungenherz (or-pulmonale). Sie muss aber nicht operiert werden. Das sit wohl nur in...
Hannes

Hannes

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45
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Norderstedt
Hallo,

meine Mutter hat leider ein so genanntes Lungenherz (or-pulmonale). Sie muss aber
nicht operiert werden. Das sit wohl nur in Ausßnahmefällen üblich. Dazu vielleicht
kurz zur Krankheit: Dabei handelt es sich um eine Vergrößerung der Herzkammer.

Die dann in extremfällen operiert werden müsste. Ihr Chef versucht sie nun schnellst
möglich zu kündigen. Sie hat eine Abfindung angeboten bekommen, doch will sie gar
nicht aufhören zu arbeiten. [URL="http://www.netdoktor.de/krankheiten/cor-pulmonale/]Hier auf der Seite von Netdoktor[/URL] kann man gut
nachlesen, dass die Krankheit sehr gut behandelbar ist. Ich glaube dass der Chef
die Ausfälle durch Arzttermine einfach nicht hin nehmen will. Meine Frage nun, wie
stark muss das reguläre Arbeitsverhältnis beeinträchtigt werden, bis der Chef mit
Abfindung kündigen kann?

Dass das von der Tätigkeit abhängt ist mir natürlich auch klar. Dazu kann ich sagen,
dass sie im Einzelhandel vorwiegend an der Kasse arbeitet. Ist also nicht so, dass
keiner für sie einspringen könnte, wenn sie mal zum Arzt muss.

Würde mich über eine erste Einschätzung sehr freuen.

LG
 
U

Unregistriert

Hallo,

1) Ihre Freundin hat eine Erkrankung erlitten, die nicht ganz leicht ist!
2) Eine Kündigung ist eine Kündigung und eine Abfindung eine Abfindung! Bei einer Abfindung geht man freiwillig und wird beim Arbeitsamt 3 Monate gesperrt. Außerdem wird die Abfindung auch darüberhinaus angerechnet.
3) Sie leben hier in einem demokratistischen, parteiengeführten Regime. Zusätzlich zur normalen Korruption und Dekadenz ist hier aktuell außerdem eine Frau vorne dran...
->Das Leichteste in der BRD ist es, über eine sog. Lobby Einfluß auf die Gesetzteslage zu nehmen - ALLES ANDERE ist sau-schwierig und scheitert normalerweise.

Daher ist es so, daß es in der BRD inzwischen 3 Kündigungsszenarios gibt:
a) betriebsbedingt.
b) personenbedingt; Sie kommen z.B. mmer zu spät, tun nicht was gesagt wird oder sagen zum Chef die wahrheit, nämlich daß er ein dreckiges Arschloch sei...
c) als Abwandlung von b) Kündigung wegen Krankheit.
Tja, die dt. AG haben durchgesetzt, daß man Kranke rauskündigen kann...
Richtmaß: Länger als 2Wochen krank/p.a. oder wiederholt - öfter als 2mal/p.a.
Die Sache ist natürlich kontrovers und landet häufig bei den Sozialgerichten.
Neue Definition (unter der Hand) deshalb: Der AG muß 1 Jahr lang Protokoll führen und dann bei gEricht vorlegen...

Mitarbeiterverhaltensregeln:
->NIEMALS mit dem AG oder seinen Spionen darüber reden, was ihr habt!
->Wenn der Chef oder einer seiner Spione zu euch kommen, um nachzuhaken, sagt ihr: "Wie Sie meinem Attest entnehmen können, war ich medizinisch arbeitsunfähig geschrieben." Punkt-Ende-Aus! Der AG muß des ned wissen.../das ist nicht unhöflich oder was sondern das ist euer Bürger- und Datenschutzrecht!
->Viele AG definieren heute, daß Fehlende bis z.B. 7Uhr am ersten Abwesenheitstag anrufen müssen - das ist leider legal. Da sagt ihr: "Ich fgühle mich nicht gut und werden nachher EINEN Arzt aufsuchen und kann elider nicht kommen!" Finito Erklärung!!
->Der AG sieht am Attest ev.bei welchem Arzt Sie waren...Gehen Sie also grundsätzlich zuerst zum Allgemeinmediziner - wohin Sie überwiesen wurden, geht wiederum niemanden was an.
=>Merke: Je weniger der AG weiß, desto weniger kann er ins Protikoll schreiben...

=>=>Wer etwas von Oben schon falsch gemacht hat und deshalb schon eine Abfindung angeboten bekomen hat, geht sofort zum Betriebsrat! Es ist wahrscheinlich, daß der BR in der Gewerkschaft ist - aber Alle MA können zum BR! Wenn es versch. BR gibt, gehen Sie zu dem von der DGB-Gewerkschaft!!!
Ferner: Mitglieder einer im DGB organisierten Gewerkschaft sind bei Angelegenheiten der Sozial- und Arbeitsrechte kostenlos versichert - der DGB unterhält seine eigene Juristen-Firma, das sind festangestellt Arbeitnehmeranwälte /Niemand kennt die Anwälte der gegenseite besser... -> Büros meistens in Oberzentren, Sprechstunde normalerweise einmal wöchentlich beim regionalen Gewerkschaftsbüro. Tip: Wann Sie im Gewerkschaftsbüro waren, geht den AG gar nix an...
Wenn der AG fragt: "Sind Sie etwa in der Gewerkschaft?" sagen Sie: "Iiich?!, was denken Sie!" /Sie können auch direkt Nein sagen - die Unwahrheit in dieser Angelegenheit kann nämlich niemals gegen Sie verwendet werden! Der Gewrkschaftsbeitag beim DGB ist 1% vom Brutto - die Abbuchung erfolgt diskret von ihrem privaten Girokonto. Gehen Sie also besser niemals zur Bank des Unternehmens...

Abfindungs-FAQ:
->normalerweise 1Montaslohn * mal die Jahre, die Sie da waren.
->Bruttowerte, denn die A. muß versteuert werden...
->machen Sie also nie den Fehler, sich am Jahresende abfinden zu lassen -sondern wenn Sie im Jan/Feb. arbeitslos werden und nicht gleich eine Anschlußbeschäftigung finden, besteht die Aussicht, Steuer in dem Jahr rauszubekommen (Steuerfreibetrag, Pauschbetrag, sonstige steurliche Absetzbewegungen...).
->das Angebot muß vom Chef kommen - reinlaufen mit "ich will Abfindung!" funktioniert nicht!
->das erste angebot des aG lehnt man grundsätzlich ab - wenn Sie beim 2.Mal 150% angeboten bekommen, können Sie sichs überlegen, doer weiterpokern.
->beim Arbeitsamt wird man, wie gesagt, 3 Monate lang gesperrt, wenn man selber gegangen ist.
->wenn das Amt erfährt, daß ihr krank seid und ihr zusätzlich ü50 seid, versucht das Amt i.a.r. euch frühzuverrenten.
->Die Gewerkschaft hat eine Broschüre "Deine Rechte beim Arbeitsamt"...
->Selbst wenn Sie eie Abfindung annehmen, lssen Sie den BR ein gutes Zeugnis für sich aushandeln - das Zeugnis ist generell reine POLITIK!!! Schätzen Sie den gehiembotschaftencode der AG bitte nicht gering...Ohne Zeugnis bei einer neuen Jobsuche geht auch gar ned mehr...
 
U

Unregistriert

Ach so ja:

Der Tops Künigen wegen Krankheit heißt im Gesetz "negative Zukunftsprognose". /falls Sie´s nachlesen wollen...
 
E

Elaine

Neuer Benutzer
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12
Hallo,

1) Ihre Freundin hat eine Erkrankung erlitten, die nicht ganz leicht ist!
2) Eine Kündigung ist eine Kündigung und eine Abfindung eine Abfindung! Bei einer Abfindung geht man freiwillig und wird beim Arbeitsamt 3 Monate gesperrt. Außerdem wird die Abfindung auch darüberhinaus angerechnet.
3) Sie leben hier in einem demokratistischen, parteiengeführten Regime. Zusätzlich zur normalen Korruption und Dekadenz ist hier aktuell außerdem eine Frau vorne dran...
->Das Leichteste in der BRD ist es, über eine sog. Lobby Einfluß auf die Gesetzteslage zu nehmen - ALLES ANDERE ist sau-schwierig und scheitert normalerweise.

Daher ist es so, daß es in der BRD inzwischen 3 Kündigungsszenarios gibt:
a) betriebsbedingt.
b) personenbedingt; Sie kommen z.B. mmer zu spät, tun nicht was gesagt wird oder sagen zum Chef die wahrheit, nämlich daß er ein dreckiges Arschloch sei...
c) als Abwandlung von b) Kündigung wegen Krankheit.
Tja, die dt. AG haben durchgesetzt, daß man Kranke rauskündigen kann...
Richtmaß: Länger als 2Wochen krank/p.a. oder wiederholt - öfter als 2mal/p.a.
Die Sache ist natürlich kontrovers und landet häufig bei den Sozialgerichten.
Neue Definition (unter der Hand) deshalb: Der AG muß 1 Jahr lang Protokoll führen und dann bei gEricht vorlegen...

Mitarbeiterverhaltensregeln:
->NIEMALS mit dem AG oder seinen Spionen darüber reden, was ihr habt!
->Wenn der Chef oder einer seiner Spione zu euch kommen, um nachzuhaken, sagt ihr: "Wie Sie meinem Attest entnehmen können, war ich medizinisch arbeitsunfähig geschrieben." Punkt-Ende-Aus! Der AG muß des ned wissen.../das ist nicht unhöflich oder was sondern das ist euer Bürger- und Datenschutzrecht!
->Viele AG definieren heute, daß Fehlende bis z.B. 7Uhr am ersten Abwesenheitstag anrufen müssen - das ist leider legal. Da sagt ihr: "Ich fgühle mich nicht gut und werden nachher EINEN Arzt aufsuchen und kann elider nicht kommen!" Finito Erklärung!!
->Der AG sieht am Attest ev.bei welchem Arzt Sie waren...Gehen Sie also grundsätzlich zuerst zum Allgemeinmediziner - wohin Sie überwiesen wurden, geht wiederum niemanden was an.
=>Merke: Je weniger der AG weiß, desto weniger kann er ins Protikoll schreiben...

=>=>Wer etwas von Oben schon falsch gemacht hat und deshalb schon eine Abfindung angeboten bekomen hat, geht sofort zum Betriebsrat! Es ist wahrscheinlich, daß der BR in der Gewerkschaft ist - aber Alle MA können zum BR! Wenn es versch. BR gibt, gehen Sie zu dem von der DGB-Gewerkschaft!!!
Ferner: Mitglieder einer im DGB organisierten Gewerkschaft sind bei Angelegenheiten der Sozial- und Arbeitsrechte kostenlos versichert - der DGB unterhält seine eigene Juristen-Firma, das sind festangestellt Arbeitnehmeranwälte /Niemand kennt die Anwälte der gegenseite besser... -> Büros meistens in Oberzentren, Sprechstunde normalerweise einmal wöchentlich beim regionalen Gewerkschaftsbüro. Tip: Wann Sie im Gewerkschaftsbüro waren, geht den AG gar nix an...
Wenn der AG fragt: "Sind Sie etwa in der Gewerkschaft?" sagen Sie: "Iiich?!, was denken Sie!" /Sie können auch direkt Nein sagen - die Unwahrheit in dieser Angelegenheit kann nämlich niemals gegen Sie verwendet werden! Der Gewrkschaftsbeitag beim DGB ist 1% vom Brutto - die Abbuchung erfolgt diskret von ihrem privaten Girokonto. Gehen Sie also besser niemals zur Bank des Unternehmens...

Abfindungs-FAQ:
->normalerweise 1Montaslohn * mal die Jahre, die Sie da waren.
->Bruttowerte, denn die A. muß versteuert werden...
->machen Sie also nie den Fehler, sich am Jahresende abfinden zu lassen -sondern wenn Sie im Jan/Feb. arbeitslos werden und nicht gleich eine Anschlußbeschäftigung finden, besteht die Aussicht, Steuer in dem Jahr rauszubekommen (Steuerfreibetrag, Pauschbetrag, sonstige steurliche Absetzbewegungen...).
->das Angebot muß vom Chef kommen - reinlaufen mit "ich will Abfindung!" funktioniert nicht!
->das erste angebot des aG lehnt man grundsätzlich ab - wenn Sie beim 2.Mal 150% angeboten bekommen, können Sie sichs überlegen, doer weiterpokern.
->beim Arbeitsamt wird man, wie gesagt, 3 Monate lang gesperrt, wenn man selber gegangen ist.
->wenn das Amt erfährt, daß ihr krank seid und ihr zusätzlich ü50 seid, versucht das Amt i.a.r. euch frühzuverrenten.
->Die Gewerkschaft hat eine Broschüre "Deine Rechte beim Arbeitsamt"...
->Selbst wenn Sie eie Abfindung annehmen, lssen Sie den BR ein gutes Zeugnis für sich aushandeln - das Zeugnis ist generell reine POLITIK!!! Schätzen Sie den gehiembotschaftencode der AG bitte nicht gering...Ohne Zeugnis bei einer neuen Jobsuche geht auch gar ned mehr...
Vielen dank für diese tolle Erklärung.


Grüße,
Ida
 
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