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Richard
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage über Lohn / Buchhaltung...
Nehmen wir mal an das im Januar 2011 ein Mitarbeiter zweimal Lohn überwiesen bekommt. Also die Buchhaltung macht einen Fehler und schickt das Lohn zweimal an den selben Mitarbeiter raus.
Dieser Fehler kommt aber erst gegen Ende 2011 raus als die JAhresabrechnungen gemacht werden.
Der Mitarbeiter hat aber auch nicht gemerkt das er zwei mal Lohn bekam und hat das Geld ausgegeben.
Ihm war aber nicht bewusst das zweimal Lohn auf sein Konto kam...
Langer Rede kurzer Sinn...
Kann der Arbeitgeber jetzt von dem arbeitnehmer verlangen das Geld zurückzu überweisen ?
Oder kann der Arbeitgeber einfach Lohn vom Dezember bzw. Januar streichen ?
Hat der Arbeitnehmer nach einem JAhr Anspruch auf Erhalt des Geldes und muss es nicht zurücküberwiesen ?
Wie ist das rechtlich geregelt ?
Danke schonmal für die Info!
Richard
ich habe mal eine Frage über Lohn / Buchhaltung...
Nehmen wir mal an das im Januar 2011 ein Mitarbeiter zweimal Lohn überwiesen bekommt. Also die Buchhaltung macht einen Fehler und schickt das Lohn zweimal an den selben Mitarbeiter raus.
Dieser Fehler kommt aber erst gegen Ende 2011 raus als die JAhresabrechnungen gemacht werden.
Der Mitarbeiter hat aber auch nicht gemerkt das er zwei mal Lohn bekam und hat das Geld ausgegeben.
Ihm war aber nicht bewusst das zweimal Lohn auf sein Konto kam...
Langer Rede kurzer Sinn...
Kann der Arbeitgeber jetzt von dem arbeitnehmer verlangen das Geld zurückzu überweisen ?
Oder kann der Arbeitgeber einfach Lohn vom Dezember bzw. Januar streichen ?
Hat der Arbeitnehmer nach einem JAhr Anspruch auf Erhalt des Geldes und muss es nicht zurücküberwiesen ?
Wie ist das rechtlich geregelt ?
Danke schonmal für die Info!
Richard