G
Gast
Hallo,
mein Vermieter ist geizig uns seit langem hat er die in meiner Wohnung bestehende Mängel nicht behoben. Jetzt überlege ich diese Mängel selber zu beheben und dafür die Miete zu kürzen. Ist das überhaupt gesetzlich zulässig? Falls ja, bis zu welcher Höhe darf ich die Miete und vor allem aber wie lange kürzen?
Warte auf eure Beiträge und verbleibe
MFG
Ulrich H.
mein Vermieter ist geizig uns seit langem hat er die in meiner Wohnung bestehende Mängel nicht behoben. Jetzt überlege ich diese Mängel selber zu beheben und dafür die Miete zu kürzen. Ist das überhaupt gesetzlich zulässig? Falls ja, bis zu welcher Höhe darf ich die Miete und vor allem aber wie lange kürzen?
Warte auf eure Beiträge und verbleibe
MFG
Ulrich H.