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Mediationsverfahren bei insolventer Reithinger-Bank
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<p>[QUOTE="juergenok, post: 31775, member: 1425"]</p><p>Im Jahre 2006 wurde das Insolvenzverfahren über die Reithinger-Bank eröffnet. Die Entschädigungseinrichtung der Banken (EdB) hat den Reithinger-Bank-Anlegern 90% ihrer Einlagesumme ausgezahlt. Die restlichen 10% der Einlagesumme sind in die Insolvenzmasse geflossen. Bis heute hat es der Insolvenzverwaltern offen gelassen, mit welcher Quote und wann eine Zahlung aus der Insolvenzmasse erfolgen kann. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass, wenn überhaupt eine Zahlung erfolgen kann, die Quote minimal sein wird. Die insolvente Bank hatte eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. In dem Fall einer anderen insolventen Bank (BFI Bank AG) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Möglichkeit eröffnet, den Insolvenzverwalter als Rechtsnachfolger der insolventen Bank klageweise wegen Verletzung der Beratungs- und Aufklärungspflichten in Anspruch zu nehmen. Eine Rechtsanwaltskanzlei, PWB Rechtsanwälte Kanzlei im Roten Turm, 07743 Jena, bietet Geschädigten aus der Insolvenz der Reithinger-Bank, die Forderungen gegen die Insolvenzmasse haben, an, in einem Güteverfahren (Mediationsverfahren) vor einer staatlich anerkannten Gütestelle mit der Haftpflichtversicherung der insolventen Bank über einen Ausgleich des Schadens (die restlichen 10% der Einlagesumme) zu verhandeln. Die Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass ein derartiges Vorgehen gute Erfolgschancen habe, weil die Versicherung ein Klageverfahren wegen des Präzedenzfalles scheuen würde. Allerdings müssen bei einem Güteverfahren die Beteiligten die (Kosten (Rechtsanwalt und Gütestelle) selbst tragen. Man läuft also Gefahr, dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterher zu werfen.</p><p>Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Rechtsanwaltskanzlei, PWB Rechtsanwälte Kanzlei im Roten Turm, 07743 Jena, gesammelt ? Im Falle der Reithinger-Bank oder einem ähnlich gelagerten Fall ? Dank im Voraus für Antworten.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="juergenok, post: 31775, member: 1425"] Im Jahre 2006 wurde das Insolvenzverfahren über die Reithinger-Bank eröffnet. Die Entschädigungseinrichtung der Banken (EdB) hat den Reithinger-Bank-Anlegern 90% ihrer Einlagesumme ausgezahlt. Die restlichen 10% der Einlagesumme sind in die Insolvenzmasse geflossen. Bis heute hat es der Insolvenzverwaltern offen gelassen, mit welcher Quote und wann eine Zahlung aus der Insolvenzmasse erfolgen kann. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass, wenn überhaupt eine Zahlung erfolgen kann, die Quote minimal sein wird. Die insolvente Bank hatte eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. In dem Fall einer anderen insolventen Bank (BFI Bank AG) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Möglichkeit eröffnet, den Insolvenzverwalter als Rechtsnachfolger der insolventen Bank klageweise wegen Verletzung der Beratungs- und Aufklärungspflichten in Anspruch zu nehmen. Eine Rechtsanwaltskanzlei, PWB Rechtsanwälte Kanzlei im Roten Turm, 07743 Jena, bietet Geschädigten aus der Insolvenz der Reithinger-Bank, die Forderungen gegen die Insolvenzmasse haben, an, in einem Güteverfahren (Mediationsverfahren) vor einer staatlich anerkannten Gütestelle mit der Haftpflichtversicherung der insolventen Bank über einen Ausgleich des Schadens (die restlichen 10% der Einlagesumme) zu verhandeln. Die Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass ein derartiges Vorgehen gute Erfolgschancen habe, weil die Versicherung ein Klageverfahren wegen des Präzedenzfalles scheuen würde. Allerdings müssen bei einem Güteverfahren die Beteiligten die (Kosten (Rechtsanwalt und Gütestelle) selbst tragen. Man läuft also Gefahr, dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterher zu werfen. Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Rechtsanwaltskanzlei, PWB Rechtsanwälte Kanzlei im Roten Turm, 07743 Jena, gesammelt ? Im Falle der Reithinger-Bank oder einem ähnlich gelagerten Fall ? Dank im Voraus für Antworten. [/QUOTE]
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