Meine Zeiten in der Schweiz in die Rentenzeiten aufnehmen lassen?

Diskutiere Meine Zeiten in der Schweiz in die Rentenzeiten aufnehmen lassen? im Altersvorsorge Forum im Bereich Versicherungen; Hallo, ich habe für eine Zeit von fast 5 Jahren in der Schweiz bei einem deutschen Unternehmen gearbeitet. Mein Arbeitsvertrag wurde hier...
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Gast

Hallo,

ich habe für eine Zeit von fast 5 Jahren in der Schweiz bei einem deutschen Unternehmen gearbeitet.

Mein Arbeitsvertrag wurde hier bei dem Mutterkonzern in Deutschland abgeschlossen.

Auch die Bezahlung erfolgte aus Deutschland aber ich hatte meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt gehabt, weil die Dauer der dortigen Tätigkeit schon von vorneherein fest stand.

Jetzt arbeite ich wieder seit 4 Jahren wieder beim Mutterkonzern in Deutschland.

Aber nach Erhalt meines jüngsten Rentenbescheides habe ich festgestellt, dass die Zeiten, wo ich in der Schweiz, für das Unternehmen tätig war, nicht aufgeführt worden sind.

Ich habe die LVA angerufen und wollte den Grund, warum meine Schweizer Zeiten nicht aufgenommen worden sein, wissen.

Diese teilten mir mit, der Arbeitgeber habe die Zeiten in der Schweiz der Rentenkasse nicht gemeldet.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Arbeitgeber meine Zeiten nicht angemeldet hat.

Aber was ist passiert? Warum wurden mir die Schweizer Zeiten nicht bei der LVA nicht registriert?

Was soll ich jetzt unternehmen um diese Zeiten doch noch bei der LVA registrieren zu lassen.

Schließlich sind fast 5 Jahre, die meinen Rentenbezug später erheblich beeinträchtigen werden.

Bitte um Hilfe seitens erfahrenen Fachleuten.

Danke
 
sabrina

sabrina

Erfahrener Benutzer
Registriert seit
15.01.2012
Beiträge
428
Hallo,

zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Sozialabkommen.

Demnach zählen die Zeiten einer Beschäftigung von einem Land jeweils in dem anderen Land als Rentenanwartschaften.

Das deine Zeiten nicht registriert worden sind, ist ein Fehler deines Arbeitgebers.

Schließlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers seine Mitarbeiter ordentlich bei den Rentenanstalten anzumelden und abzumelden wenn diese von der Firma abscheiden.

Aber ich nehme an, dass es sich hier um einen Fehler handelt, der leicht zu korrigieren ist.

Lass nicht viel Zeit verstreichen und wende dich an deine Firma bzw. der für dich zuständige Rentenanstalt.

Gruß
 
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