G
Gast
Hallo,
ich habe vor einem Jahr eine in einer Großstadt eine DG-Wohnung angemietet.
Im Vertrag steht, dass die Wohnung 68 qm groß ist.
Ich zahle für die Wohnung 650,00€ Kaltmiete. Plus 100,00€ Betriebskostenvorauszahlung.
Letztens kam ein Freund zu mir zu Besuch und erkundigte sich nach der Größe der Wohnung.
Ich nannte ihm die obigen Daten und da er Architekt ist, hat er Zweifel an der Größe der Wohnung geäußert.
Ich zeigte ihm den Mietvertrag und er nahm sprichwörtlich das Zollstock und begann an die Wohnung zu messen.
Nach Abzug der Dachschrägen kam er auf einer Nettogröße von 61 Qm.
Laut seiner Messung wich die Wohnung um 7 Qm von der Angabe der im Mietvertrag angegebenen Größe ab.
Ich bat mich den Vermieter darauf anzusprechen.
Der Vermieter wollte es nicht wahrhaben und hat von sich aus einen Gutachter geschickt um die Wohnung zu vermessen.
Dieser aber stellte eine Abweichung von 4,5qm fest.
Der Vermieter zeigte mir die ursprünglichen Baupläne, auf denen die Größe der Wohnung, tatsächlich mit 68 Qm angegeben wird.
Der Vermieter hat dann auch auf die Toleranzangabe im Mietvertrag angewiesen.
Dort stand: "Die Mietfläche beträgt mit einer Abweichung von +-5% 68 QM.
Ich habe mich an den Mieterverein gewendet und diese bestätigten mir, dass der Vermieter sich richtig verhalten und auch die Angaben mit einer Abweichungstoleranz von 5% bei einer DG -Wohnung, was durchaus üblich sei, im Mietvertrag angegeben habe. Ich hätte dies auch seinerzeit mit meinem Unterschrift bestätigt und akzeptiert.
Bezüglich der Kaltmiete könnte ich keine Reduzierung beantragen aber zumindest könnte ich bei der Berechnung der Nebenkosten bzw. Betriebskosten, den Vermieter bitten die tatsächliche, von seinem Gutachter ermittelte Fläche, anzusetzen.
Dann hätte ich zumindest bei der Abrechnung der Nebenkosten keine wesentlichen Nachteile.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit seiner Wohnung und kann hier im Forum darüber berichten.
Gruß
ich habe vor einem Jahr eine in einer Großstadt eine DG-Wohnung angemietet.
Im Vertrag steht, dass die Wohnung 68 qm groß ist.
Ich zahle für die Wohnung 650,00€ Kaltmiete. Plus 100,00€ Betriebskostenvorauszahlung.
Letztens kam ein Freund zu mir zu Besuch und erkundigte sich nach der Größe der Wohnung.
Ich nannte ihm die obigen Daten und da er Architekt ist, hat er Zweifel an der Größe der Wohnung geäußert.
Ich zeigte ihm den Mietvertrag und er nahm sprichwörtlich das Zollstock und begann an die Wohnung zu messen.
Nach Abzug der Dachschrägen kam er auf einer Nettogröße von 61 Qm.
Laut seiner Messung wich die Wohnung um 7 Qm von der Angabe der im Mietvertrag angegebenen Größe ab.
Ich bat mich den Vermieter darauf anzusprechen.
Der Vermieter wollte es nicht wahrhaben und hat von sich aus einen Gutachter geschickt um die Wohnung zu vermessen.
Dieser aber stellte eine Abweichung von 4,5qm fest.
Der Vermieter zeigte mir die ursprünglichen Baupläne, auf denen die Größe der Wohnung, tatsächlich mit 68 Qm angegeben wird.
Der Vermieter hat dann auch auf die Toleranzangabe im Mietvertrag angewiesen.
Dort stand: "Die Mietfläche beträgt mit einer Abweichung von +-5% 68 QM.
Ich habe mich an den Mieterverein gewendet und diese bestätigten mir, dass der Vermieter sich richtig verhalten und auch die Angaben mit einer Abweichungstoleranz von 5% bei einer DG -Wohnung, was durchaus üblich sei, im Mietvertrag angegeben habe. Ich hätte dies auch seinerzeit mit meinem Unterschrift bestätigt und akzeptiert.
Bezüglich der Kaltmiete könnte ich keine Reduzierung beantragen aber zumindest könnte ich bei der Berechnung der Nebenkosten bzw. Betriebskosten, den Vermieter bitten die tatsächliche, von seinem Gutachter ermittelte Fläche, anzusetzen.
Dann hätte ich zumindest bei der Abrechnung der Nebenkosten keine wesentlichen Nachteile.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit seiner Wohnung und kann hier im Forum darüber berichten.
Gruß