Mit 37 Jahren vom Ersparten leben - wie bringt man das dem FA bei?

Diskutiere Mit 37 Jahren vom Ersparten leben - wie bringt man das dem FA bei? im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo, ich bin Marc, 37 Jahre und habe mittlerweile meinen zweiten Burnout hinter mir – den letzten aus Konsequenz der ganzen Hektik sogar mit...
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Hallo,

ich bin Marc, 37 Jahre und habe mittlerweile meinen zweiten Burnout hinter mir – den letzten aus Konsequenz der ganzen Hektik sogar mit Herzinfarkt (ja, das mit 37 Jahren!).
Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich zum großen Teil selbst schuld bin, denn 70 Stunden die Woche und das fast zehn Jahre am Stück – es hat früher oder später so kommen müssen.

Gut, es hat aber auch seine „positive“ Seite mit sich gebracht: Ich habe die letzten 15 Jahre sehr gut verdient, besitze ein Eigenheim sowie zwei Wohnungen, welche ich vermiete. Kurz vor meinem zweiten Zusammenbruch (vor ca. vier Monaten) habe ich noch eine einen gewissen Betrag geerbt.

Mittlerweile bin ich wieder auf dem Weg der Besserung und seit kurzem auch wieder im Job aktiv – aber ich merke jetzt bereits, dass es wieder auf die gleiche Belastung hinausläuft.
Meine Entscheidung ist gekommen, dass ich mich mit meinem Ersparten und meinem Erbe einen durchschnittlichen (guten) Lebensstandard (inkl. Jährlich eingerechneter Inflation von 3%) bis an mein Lebensende auskomme.

Jetzt meine Frage(n):

1. Wenn ich kündige (und mein Leben genießen möchte) und kein Arbeitslosengeld etc. vom Amt erhalten möchte, wie gehe ich am besten vor?

2. Ich war mein Leben lang pflichtversichert – dies weiter führen oder sich privat versichern? Die genaue Frage: Wie berechnet sich der Versicherungsbeitrag, wenn ich außer Zinsen und den Mieteinnahmen keine weiteren Einkünfte habe?

3. Arbeitslosen- u. Rentenversicherung. Kann man „so einfach“ keine Rentenversicherung mehr bezahlten (man arbeitet ja auch nicht mehr) – und bekommt man dann die paar Euro, welche bis jetzt jedes Jahr auf dem Wisch vom FA für die Zukünftige Rente im Jahr 204x angegeben ist (natürlich erst, wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist)?

4. Sozialabgaben: Was fällt dem Finanzamt sonst noch ein, um mir das Geld aus der Tasche zu ziehen (außer auf die Zinsen und die Mieteinnahmen natürlich)


Um es nochmal klar zu stellen, ich möchte nicht auf Kosten des Staates bzw. der Steuerzahler leben – ich komme mit dem was ich habe aus und will einfach aus dem Berufsleben austreten – wie gehe ich da mit dem Finanzamt am besten um?

Vielen Dank für eure Antworten
Marc
 
U

Unregistriert

Hallo,

1) Sie tun gar nix!
Bei der Steuer gilt nämlich das Zuflußprinzip -wo nix ist, gibt´s nix zum Wegholen...
2) Es besteht die Mögl., sich in der gesetzl. KV/PV/RV freiwillig weiterzuversichern. Die Beiträge kenne ich nur bei der KV auswendig: Mind. 150€ - obwohl da neuerdings wieder mehr Wettewerb angeblich zugelassen sein (werden) soll.
Privat empfehle ich nicht, da dies mit steigendem Alter im teurer wird, außerdem kommen Sie da als privater Lebemann nie mehr raus - Die schicken Ihnen einfach jedes Jahr zu Weihnachten einen Brief mit den neuen Beiträgen...Die einzige Mögl. die Ihnen die PKV dann noch bietet, ist ein sog. Spar-/Lochtarif beim gleichen Anbieter...
3) Ihre bisherige Rentenanwartschaft bleibt unberührt. Das ist wie bei einem FS, den Sie mal erworben haben - kann Ihnen niemand (einfach so) wegnehmen. Die Rente, die sie einestages bekommen weden (?), ist allerdings im rahmen der Einkommensgesetze steuer-und KV-pflichtig (Progressionstabelle unterliegt politischen Entscheidungen); Minimalrenten werden auf einmal ausgezahlt, das wird bei Ihnen voraussichtlich aber nicht vorliegen...
4) Wenn Sie Zinseinnahmen und Gewinne aus Vermietungen erzeilen, müssen Sie eine Steuererklärung machen. Sie können den normalen Freistellungsrahmen für Kapitaleinkünfte nutzen und etwa bestimmte Renovierungskosten der Mietwohnungen absetzen. Zusätzlich gilt der ganze Quatsch mit dem Absetzen von privat. Rentenversicherungen etc.pp.
Wer weniger/gleich das alle paar Jahre neu verhandelte Minimum einnimmt, kann sich vom Amt eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen - gegen Antrag! Ob sich das Amt jedoch bei Zins-/Immorentiers darauf einläßt, liegt in dessen Ermessensbereich.

Tip: Suchen Sie eine Bank für ein (kostenloses) Girokonto, wo Sie´s langfristig aushalten können, BEVOR Sie "arbeitslos" werden!!
 
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Unregistriert

Hallo,
können Sie sich bitte mal kurz melden ?
Ich würde mich gern mit Ihnen austauschen.

Danke und Gruss
Frank
 
Thema:

Mit 37 Jahren vom Ersparten leben - wie bringt man das dem FA bei?

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