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Mit 37 Jahren vom Ersparten leben - wie bringt man das dem FA bei?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 41872"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>1) Sie tun gar nix!</p><p>Bei der Steuer gilt nämlich das Zuflußprinzip -wo nix ist, gibt´s nix zum Wegholen...</p><p>2) Es besteht die Mögl., sich in der gesetzl. KV/PV/RV freiwillig weiterzuversichern. Die Beiträge kenne ich nur bei der KV auswendig: Mind. 150€ - obwohl da neuerdings wieder mehr Wettewerb angeblich zugelassen sein (werden) soll.</p><p>Privat empfehle ich nicht, da dies mit steigendem Alter im teurer wird, außerdem kommen Sie da als privater Lebemann nie mehr raus - Die schicken Ihnen einfach jedes Jahr zu Weihnachten einen Brief mit den neuen Beiträgen...Die einzige Mögl. die Ihnen die PKV dann noch bietet, ist ein sog. Spar-/Lochtarif beim gleichen Anbieter...</p><p>3) Ihre bisherige Rentenanwartschaft bleibt unberührt. Das ist wie bei einem FS, den Sie mal erworben haben - kann Ihnen niemand (einfach so) wegnehmen. Die Rente, die sie einestages bekommen weden (?), ist allerdings im rahmen der Einkommensgesetze steuer-und KV-pflichtig (Progressionstabelle unterliegt politischen Entscheidungen); Minimalrenten werden auf einmal ausgezahlt, das wird bei Ihnen voraussichtlich aber nicht vorliegen...</p><p>4) Wenn Sie Zinseinnahmen und Gewinne aus Vermietungen erzeilen, müssen Sie eine Steuererklärung machen. Sie können den normalen Freistellungsrahmen für Kapitaleinkünfte nutzen und etwa bestimmte Renovierungskosten der Mietwohnungen absetzen. Zusätzlich gilt der ganze Quatsch mit dem Absetzen von privat. Rentenversicherungen etc.pp.</p><p>Wer weniger/gleich das alle paar Jahre neu verhandelte Minimum einnimmt, kann sich vom Amt eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen - gegen Antrag! Ob sich das Amt jedoch bei Zins-/Immorentiers darauf einläßt, liegt in dessen Ermessensbereich.</p><p></p><p>Tip: Suchen Sie eine Bank für ein (kostenloses) Girokonto, wo Sie´s langfristig aushalten können, BEVOR Sie "arbeitslos" werden!!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 41872"] Hallo, 1) Sie tun gar nix! Bei der Steuer gilt nämlich das Zuflußprinzip -wo nix ist, gibt´s nix zum Wegholen... 2) Es besteht die Mögl., sich in der gesetzl. KV/PV/RV freiwillig weiterzuversichern. Die Beiträge kenne ich nur bei der KV auswendig: Mind. 150€ - obwohl da neuerdings wieder mehr Wettewerb angeblich zugelassen sein (werden) soll. Privat empfehle ich nicht, da dies mit steigendem Alter im teurer wird, außerdem kommen Sie da als privater Lebemann nie mehr raus - Die schicken Ihnen einfach jedes Jahr zu Weihnachten einen Brief mit den neuen Beiträgen...Die einzige Mögl. die Ihnen die PKV dann noch bietet, ist ein sog. Spar-/Lochtarif beim gleichen Anbieter... 3) Ihre bisherige Rentenanwartschaft bleibt unberührt. Das ist wie bei einem FS, den Sie mal erworben haben - kann Ihnen niemand (einfach so) wegnehmen. Die Rente, die sie einestages bekommen weden (?), ist allerdings im rahmen der Einkommensgesetze steuer-und KV-pflichtig (Progressionstabelle unterliegt politischen Entscheidungen); Minimalrenten werden auf einmal ausgezahlt, das wird bei Ihnen voraussichtlich aber nicht vorliegen... 4) Wenn Sie Zinseinnahmen und Gewinne aus Vermietungen erzeilen, müssen Sie eine Steuererklärung machen. Sie können den normalen Freistellungsrahmen für Kapitaleinkünfte nutzen und etwa bestimmte Renovierungskosten der Mietwohnungen absetzen. Zusätzlich gilt der ganze Quatsch mit dem Absetzen von privat. Rentenversicherungen etc.pp. Wer weniger/gleich das alle paar Jahre neu verhandelte Minimum einnimmt, kann sich vom Amt eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen - gegen Antrag! Ob sich das Amt jedoch bei Zins-/Immorentiers darauf einläßt, liegt in dessen Ermessensbereich. Tip: Suchen Sie eine Bank für ein (kostenloses) Girokonto, wo Sie´s langfristig aushalten können, BEVOR Sie "arbeitslos" werden!! [/QUOTE]
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