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<p>[QUOTE="Verkäufer Tanke, post: 50649"]</p><p>Ich möchte zu diesem Thema einfach mal folgendes zu bedenken geben:</p><p>Die nicht unterschriebene Bankkarte wird verloren/geklaut - der Finder/Dieb unterschreibt jetzt die Karte. Dann kann er lustig einkaufen. Der eigentliche Kontoinhaber möchte dieses Geld ja sicherlich von seiner Bank wiederhaben. Was wenn die Karte mit der falschen Unterschrift auftaucht (was gar nicht so selten vorkommt - z.B. zieht ein Bankautomat eine als gestohlen gemeldete Karte ein)?? </p><p>Somit hat das Bankinstitut eindeutig den Beweis, dass die Unterschrift vorher nicht geleistet war, also der Kunde sehr nachlässig gehandelt hat. Und selbstverständlich wird keine Bank in so einem Fall für die Abbuchungen aufkommen. Ebenso kann derjenige, der die Karte als Zahlungsmittel akzeptiert hat nicht belangt werden, da er die Unterschrift ja kontrolliert und als echt akzeptiert hat.</p><p></p><p>Zum anderen halte ich das Vorlegen eines Ausweises für Blödsinn. Damit ist noch lange nicht bewiesen, dass der Kontoinhaber nicht z.B. der Vater, der den gleichen Vor- und Zuname hat ist.</p><p>So viel aus der Praxis. Wenn bei uns ein Kunde die Unterschrift leistet und die Kontrolle auf der Bankkarte ist nicht möglich, verweigern wir die Annahme. </p><p>Und das ist richtig - weil der Verkäufer nämlich in die Röhre schaut, wenn nachweislich keine Kontrolle stattfand.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Verkäufer Tanke, post: 50649"] Ich möchte zu diesem Thema einfach mal folgendes zu bedenken geben: Die nicht unterschriebene Bankkarte wird verloren/geklaut - der Finder/Dieb unterschreibt jetzt die Karte. Dann kann er lustig einkaufen. Der eigentliche Kontoinhaber möchte dieses Geld ja sicherlich von seiner Bank wiederhaben. Was wenn die Karte mit der falschen Unterschrift auftaucht (was gar nicht so selten vorkommt - z.B. zieht ein Bankautomat eine als gestohlen gemeldete Karte ein)?? Somit hat das Bankinstitut eindeutig den Beweis, dass die Unterschrift vorher nicht geleistet war, also der Kunde sehr nachlässig gehandelt hat. Und selbstverständlich wird keine Bank in so einem Fall für die Abbuchungen aufkommen. Ebenso kann derjenige, der die Karte als Zahlungsmittel akzeptiert hat nicht belangt werden, da er die Unterschrift ja kontrolliert und als echt akzeptiert hat. Zum anderen halte ich das Vorlegen eines Ausweises für Blödsinn. Damit ist noch lange nicht bewiesen, dass der Kontoinhaber nicht z.B. der Vater, der den gleichen Vor- und Zuname hat ist. So viel aus der Praxis. Wenn bei uns ein Kunde die Unterschrift leistet und die Kontrolle auf der Bankkarte ist nicht möglich, verweigern wir die Annahme. Und das ist richtig - weil der Verkäufer nämlich in die Röhre schaut, wenn nachweislich keine Kontrolle stattfand. [/QUOTE]
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