Muss Freistellungsauftrag bei der Steuer angegeben werden ?

Diskutiere Muss Freistellungsauftrag bei der Steuer angegeben werden ? im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo und guten Tag an alle. Ich habe folgende Frage. Hab gestern all meine Sachen für die Steuererklärung an nen befreundeten Steuerberater...
N

NoJobs

Hallo und guten Tag an alle.

Ich habe folgende Frage. Hab gestern all meine Sachen für die Steuererklärung an nen befreundeten Steuerberater gegeben. Bis jetzt hab ich noch kein Geld angelegt, plan das aber in naher Zukunft. Nun meine Frage. Wenn ich wirklich eine Geldanlage mache, wahrscheinlich ein Tagesgeldkonto, und eine Freistellungsauftrag einreiche, muss ich das dann bei der Steuererklärung angeben oder ist das dann so in Ordnung wie ich das mache ? Also einfach nichts zur Steuererklärung dazugeben ? Weiss da jemand genauer drüber bescheid ?
 
U

Unregistriert

Hallo,

der FA geht an DIE BANK und dient dort der Klärung der Frage, was von Ihren Gewinnen gleich an das Finanzamt abgeführt werden muss...
So lange noch Freistellung vorhanden ist, wird nix abgeführt...
Um Ihrer nächsten Frage auch gleich Vorschub zu tun:
Den Freistellungsbetrag kann man auf versch. Institute verteilen; dabei darf die Gesamstsumme von derzeit € 801,- aber nicht überschritten werden. Die tauglichste Option lautet: "bis Sie einen anderen Auftrag von mir erhalten".
Bei einer Kontokündigung erlischt der FA jedoch automatisch, gilt aber noch in dem betreffenden Abrechnungsjahr.
 
N

NoJobs

Also muss bei der Steuererklärung der Freistellungsauftrag nicht angegeben werden ? Ist das so richtig? Einfach Steuererklärung machen wie in den Jahren als man keine Geldanlage und auch keinen Freistellungsauftrag hatte ?
 
U

Unregistriert

Aha,

gegeben, Sie hätten 2012 mit Geldanlagen begonnen:
->Dann würden in dem Bsp. aktuell so nach und nach die >steuerlichen Abrechnungen< Ihrer BANKEN eintreffen.
Diese sind i.a.R. listenartig aufgeführt mit der Zeilenangabe für die Anlagen KAP und SO.

=>
a) Sie müssen die jeweiligen(!) Zeileneinträge Ihrer versch. BANKEN aufaddieren und als Summen in die Steuerformulare übernehmen. Zeilen, die in einzelnen Abrechnungen nicht aufgeführt sind oder "0" schreiben, sind unerheblich.
b) Sie müssen die steurlichen Aufstellungen der Banken im Original mit einreichen...
c) der Abgabetermin für die Steuererklärung ist recht früh im Jahr - Anleger können mit Hinweis auf Ihre Aktivitäten, leicht eine Verlängerung bis Sept. erreichen. Sie schreiben einfach, daß Sie leider von dem verspäteten Eintreffen von Abrechnungen ausgehen müssen. Leider müssen Sie die Prozedur jährlich weiderholen.
d) KAP und SO sind kinderleicht, Sie übernehmen Ihre Aufsumierungen 1zu1 in die angegebene Zeile...
SO benötigen Sie nur bei Veräußerungsgewinnen, z.B. Verkauf von Wertpapieren - liegen in einem Jahr keine Veräußerungen vor, z.B. weil alle Fonds gehalten wurden, ist eine SO überflüssig.
e) KAP ist jedoch für Anleger emminent wichtig! Bsp.: Sie halten ausl. thesaurierende Fondsanteile. Die ausl. KAG führt an das dt. Finanzamt dann keine Steuern ab! Stattdessen müssen Sie die >ausschüttungsgleichen Erträgnisse<, sprich wiederangelegte Dividenden, wie Sie aus der Abrechnung hervorgehen, in die KAP eintragen, wodurch diese zu Ihrem Steuerbrutto hinzurechnen, sofern der Freistelli überschritten wurde. Versäumt ein solcher Anleger die Abgabe einer KAP auch nur in einem Jahr, darf das Finanzamt die Erträgnisse frei schätzen - und zwar zurück bis 1994/ unabh. davon, wann Sie diese Fonds tatsächlich gekauft haben, z.B. 2012...
f) der Vorteil ausl. thesaurierender Fonds leigt darin, daß Sie die "Dividenden" zu 100% reinvestieren - ZinsesZins.
g) Geschlossene Beteiligungen, wie z.B. Schiffsfondes generieren die Anl. G (G wie Gewerbebetrieb).

h)es gibt einzelne Bürger, die theoretisch keine Steuererklärung abgeben müssen, aber die Vorteile der Absetzbarkeit sind enorm, z.B. schon 1000€ Arbeitnehmerpauschbetrag, dann Riester sowiso, dann 60€ Girokontoführungspauschale, Beiträg zu Gewerkschaften und anderen Berugsverbänden, RV-Betrag absetzen, GKV absetzen, pr. rEntenversicherungen etc. absetzen. Rentner aktivieren 102€ Pauschale in der Anl. R. Das kann virulent werden, wenn Sie als Reisterkundden nachgelagerte Gebührenrabatte bekommen, z.B. vom Vermittler - diese sind als >vorgezogene Rentenleistung< streuerpflichtig/ die Betrachtung differiert je nach Steuerbezirk, Reinvestieren hilft in jedem Fall sehr!
 
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