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Finanzamt & Steuern
Muss ich auch nicht erhaltene Mieten in der Steuererklärung abgeben?
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<p>[QUOTE="Ubama, post: 8185, member: 93"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Es gilt das Prinzip des Geschäftsjahres. </p><p></p><p>Alle in einem Jahr eingegangenen und ausgegebenen Beiträge müssen in der Steuererklärung aufgeführt werden. </p><p></p><p>Rückstände müssen nicht aufgeführt werden wenn sie auch in dem genanntem Jahr eingegangen sind. </p><p></p><p>Sie müssen aber der darauffolgenden Steuererklärung aufgeführt werden, sofern diese auch einfließen.</p><p></p><p>Aber ich rate dir einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.</p><p></p><p>Grüße</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Ubama, post: 8185, member: 93"] Hallo, Es gilt das Prinzip des Geschäftsjahres. Alle in einem Jahr eingegangenen und ausgegebenen Beiträge müssen in der Steuererklärung aufgeführt werden. Rückstände müssen nicht aufgeführt werden wenn sie auch in dem genanntem Jahr eingegangen sind. Sie müssen aber der darauffolgenden Steuererklärung aufgeführt werden, sofern diese auch einfließen. Aber ich rate dir einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Grüße [/QUOTE]
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