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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 37164"]</p><p>Well,</p><p></p><p>die vom Behördenapparat sind nicht völlig auf den Kopf gefallen - für die modernen Lebensverhältnisse haben Sie ein Wort namens >Bedarfsgemeinschaft< geprägt.</p><p>Heißt ergo: Sie zahlen!</p><p>Ausweg: Sie sind formal gar kein Paar, sondern eine WG...</p><p>Die Frau braucht dann einen förmlich korrekten (Unter-)Mietvertrag. Und ein eigenes Girokonto und KEIN Konto mit Ihnen zusammen (weil die Behörde ziemlich umfangreiche Einsichtmöglichkeiten besitzt und auch benutzt...)!</p><p>Sie dürfen auch Nichts auf das Konto der Frau transferieren, sondern müssen im Binnenverhältnis ziemlich bar gehen sozusagen. Bei allem was schriftlich ist, z.B. Reisebuchung oder Anschaffungen oberhalb des H4-Niveaus darf nur Ihr Name drinstehen (die Behörde sieht im Hintergrund Alles (ein Incident genügt Denen und Sie sind eine BG...)</p><p>Ist Besuch von der Behörde möglich: Generell ja, aber die muß man nicht unangemeldet reinlassen. Versuchen Sie also in jedem Fall nach Außen hin wie eine echte WG auszusehen! Allw Partnersymbole müssen also verschwinden.</p><p>WG:</p><p>-gemeisname Badbenutzng: ja!</p><p>-gemeisname Küchenbenutzung: ja!</p><p>-gemeinsame Besenkammer: ja!</p><p>-gemeinsames Wohn- und Esszimmer: ja!</p><p>-gemeinsames Bett: In dem (behördlichen) Sinne NEIN!</p><p>->der Wohnbereich, der von der Frau angemietet wird, insbesondere die Schlafstätte, muß also irgendwie erkennbar sein.</p><p>Die Whg. ist zu klein dafür?</p><p>->kein Problem - so lange kein Behördenbesuch eintrifft!!!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 37164"] Well, die vom Behördenapparat sind nicht völlig auf den Kopf gefallen - für die modernen Lebensverhältnisse haben Sie ein Wort namens >Bedarfsgemeinschaft< geprägt. Heißt ergo: Sie zahlen! Ausweg: Sie sind formal gar kein Paar, sondern eine WG... Die Frau braucht dann einen förmlich korrekten (Unter-)Mietvertrag. Und ein eigenes Girokonto und KEIN Konto mit Ihnen zusammen (weil die Behörde ziemlich umfangreiche Einsichtmöglichkeiten besitzt und auch benutzt...)! Sie dürfen auch Nichts auf das Konto der Frau transferieren, sondern müssen im Binnenverhältnis ziemlich bar gehen sozusagen. Bei allem was schriftlich ist, z.B. Reisebuchung oder Anschaffungen oberhalb des H4-Niveaus darf nur Ihr Name drinstehen (die Behörde sieht im Hintergrund Alles (ein Incident genügt Denen und Sie sind eine BG...) Ist Besuch von der Behörde möglich: Generell ja, aber die muß man nicht unangemeldet reinlassen. Versuchen Sie also in jedem Fall nach Außen hin wie eine echte WG auszusehen! Allw Partnersymbole müssen also verschwinden. WG: -gemeisname Badbenutzng: ja! -gemeisname Küchenbenutzung: ja! -gemeinsame Besenkammer: ja! -gemeinsames Wohn- und Esszimmer: ja! -gemeinsames Bett: In dem (behördlichen) Sinne NEIN! ->der Wohnbereich, der von der Frau angemietet wird, insbesondere die Schlafstätte, muß also irgendwie erkennbar sein. Die Whg. ist zu klein dafür? ->kein Problem - so lange kein Behördenbesuch eintrifft!!! [/QUOTE]
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