Muss ich meine Mieteinnahmen der Krankenkasse für die Beitragsermittlung mitteilen?

Diskutiere Muss ich meine Mieteinnahmen der Krankenkasse für die Beitragsermittlung mitteilen? im Krankenversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Ich bin Selbständig und freiwillig bei einer Krankenkasse versichert. Meine Einnahmen aus der Selbständigkeit betragen rund 25.000€. Daneben habe...
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Gast

Ich bin Selbständig und freiwillig bei einer Krankenkasse versichert. Meine Einnahmen aus der Selbständigkeit betragen rund 25.000€. Daneben habe ich auch Wohnhaus mit mehreren Wohnungen und erziele Miete. Die Krankenkasse sendet mir jedes Jahr ein Formular auf dem sämtliche Einnahmen aufzuführen sind. Damit soll die Krankenkasse den Mitgliedsbeitrag ermitteln. Muss ich meine Mieteinnahmen angeben? Schließlich habe ich auch Instandhaltungskosten. Wenn ich diese Abziehe bleibt fast nichts übrig.

Meine Frag ist, muss ich die Mieteinnahmen angeben?

Danke im voraus
 
isko

isko

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Ich würde sagen "ja". Einnahmen durch Mietwohnungen werden dein Einkommen aufbessern. Demnach muss die Krankenkasse das auch wissen.

Wenn das später rauskommt muss man nämlich rückwirkend den fälligen Betrag zahlen.
 
Tobias

Tobias

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Aufgrund der neuen Bestimmungen ist man verpflichtet alle Einnahmen beim Fragebogen anzugeben. Dementsprechend wird auch gemäß Bemessungsgrenze der KV-Beitrag bestimmt.

D.h., aber nicht, dass der Beitrag unbestimmt ist und letztendlich von der Höhe der Einnahmen abhängt. Vielmehr gibt es eine Bemessungsgrenze und diese liegt meines Erachtens bei rund 620,00€ (inclusive Pfelgeversicherung)

Wenn man auch dreistellige Einnahmen hat, wird der Höchstbeitrag bei der Bemessungsgrenze, sprich 620,00€ liegen.

Aber falls man ein höheres Einkommen hat, dann ist es sowieso besser sich privat abzusichern.

Da sind nämlich die Leistungen wesentlich besser und man wird auch von den Ärzten und Krankenhäuser anständig behandelt.
 
Durman

Durman

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Hallo,

ist dann unter diesen Umständen eine private KV nicht viel günstiger? Wäre es nicht sinnvoll eine Private KV beizutreten? Allerdings nehme ich an, dass Familien mit einem Einkommensbezieher mit mehreren Kindern besser in der gesetzlichen aufgehoben sind.

D.h. wenn in einer Familie der Vater erwerbstätig ist und die Ehefrau als Hausfrau tätig und keine eigene Einkommen hat und diese Familie noch 3 Kinder hat, dann ist es sinnvoll, in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben.

Gruß
 
oscar

oscar

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Für die Berechnung der KV-Beiträge sind sämtliche Einkünfte anzugeben, auch diejenigen aus Vermietung und Verpachtung.

Früher war das nicht so aber seit mehr als 5 Jahren ist man dazu verpflichtet.

Es gibt keinen Weg daran vorbei.
 
Keller

Keller

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Hallo,

Wenn man eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt nicht aber wenn man Freiberufler oder Selbständig ist, ja.

Ist das nicht ungerecht?

Gruß
 
Thema:

Muss ich meine Mieteinnahmen der Krankenkasse für die Beitragsermittlung mitteilen?

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