Hallo,
das ist das Verfahren beim >Zerrüttungsprinzip<!
Es gibt weitere Wege, sich scheiden zu lassen, z.B. wenn der Partner gesundheitlich ausfällt (besondners psychisch...), oder es mit seiner Kohle nicht mehr stimmt, geht es schneller - auch einseitig.
Dann weiß ich nicht, ob es das Schuldprinzip noch gibt, oder ob das völlig ersetzt wurde; die Hauptverfahrensweise ist heute aber die Zerrüttung.
Ach ja: Sie haben natürlich überhaupt keine Idee, warum die Alte abgehauen ist...
Das mit dem Unterhalt ist nicht mehr so schrecklich wie früher:
Eine Singlefrau, d.h. ohne Kinders, bekommt den Unterhalt nur noch verübergehend. Das Postulat lautet "steh´auf eigenen Füßen, sobald Du emanzipiert bist!". D.h. sie muß dann innerhalb einer best. Frist ihr Auskommen selber gestalten (die weidewrverpaarungquote bei geschiedenen Weibern ist enorm hoch...).
Bei den Frauen, die Kinder haben, gibt es Unterhalt darüberhinaus nur für den Nachwuchs (es sei denn es gibt dort Komplikationen, die es der Frau verunmöglichen, zu arbeiten, z.B. pflegebedürftiges Kind etc.).
Ferner haben die Frauen, die plötzlich ausziehen, meistens eignes Einkommen. Da gilt dann auch die Regel: "Wer genug hat, braucht nicht Doppelt" (das kommt dann drauf an, wie der Lebensstandart in der Ehe war).
Problematisch wird es, wenn Sie mit im Grundbuch steht - wegen der Hütte; es sei denn das Paar hatte mehrere gemeinsame Häuser, dann kann man einen Vgl. machen (z.B. wenn das Kapital für diese Häuser nennenswert auf einer Herkunftsseite zu suchen ist - sonst gilt natürlich auch dort 50:50).