Muss ich Scheidung zustimmen?

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Korkle

Hallo, folgende Frage an euch. Muss ich denn einer Scheidung zustimmen? Meine Frau ist letzte Woche knall auf fall ausgezogen und meinte, sie lässt sich scheiden. Ich bin etwas konfus da ich nicht weiss was vorgefallen war, sie hat nichts gesagt. Ich habe nun die Befürchtung, dass sie Unterhalt von mir kassieren will. Muss ich sie denn jetzt schon mit Unterhalt versorgen, obwohl wir noch gar nicht geschieden sind? Entschuldigt wenn ich etwas wirr schreibe aber mich macht das echt fertig weil ich nicht weiss was los ist. Bin aber auch etwas sauer, da sie nur Unterhalt kassieren könnte.
 
U

Unregistriert

Einer Scheidung müssen Sie nicht zustimmen. Unterhaltspflichtig sind Sie auch ohne Scheidung - eine Ehe ist eine "Einstehensgemeinschaft", das heißt, man muß einander versorgen.
Scheiden lassen kann sich Ihre Frau übrigens erst nach 12 Monaten Getrenntlebens, und da auch nur mit Ihrer Zustimmung (ansonsten nach 3 Jahren Getrenntleben).
 
K

Korkle

Und nach 3 Jahren würden wir auf jeden Fall geschieden werden, egal ob ich dem zustimme oder nicht? Muss man denn dann trotzdem vor Gericht gehen oder ist nach 3 Jahren die Sache einfach beendet?
 
U

Unregistriert

Hallo,

das ist das Verfahren beim >Zerrüttungsprinzip<!
Es gibt weitere Wege, sich scheiden zu lassen, z.B. wenn der Partner gesundheitlich ausfällt (besondners psychisch...), oder es mit seiner Kohle nicht mehr stimmt, geht es schneller - auch einseitig.
Dann weiß ich nicht, ob es das Schuldprinzip noch gibt, oder ob das völlig ersetzt wurde; die Hauptverfahrensweise ist heute aber die Zerrüttung.
Ach ja: Sie haben natürlich überhaupt keine Idee, warum die Alte abgehauen ist...
Das mit dem Unterhalt ist nicht mehr so schrecklich wie früher:
Eine Singlefrau, d.h. ohne Kinders, bekommt den Unterhalt nur noch verübergehend. Das Postulat lautet "steh´auf eigenen Füßen, sobald Du emanzipiert bist!". D.h. sie muß dann innerhalb einer best. Frist ihr Auskommen selber gestalten (die weidewrverpaarungquote bei geschiedenen Weibern ist enorm hoch...).
Bei den Frauen, die Kinder haben, gibt es Unterhalt darüberhinaus nur für den Nachwuchs (es sei denn es gibt dort Komplikationen, die es der Frau verunmöglichen, zu arbeiten, z.B. pflegebedürftiges Kind etc.).

Ferner haben die Frauen, die plötzlich ausziehen, meistens eignes Einkommen. Da gilt dann auch die Regel: "Wer genug hat, braucht nicht Doppelt" (das kommt dann drauf an, wie der Lebensstandart in der Ehe war).

Problematisch wird es, wenn Sie mit im Grundbuch steht - wegen der Hütte; es sei denn das Paar hatte mehrere gemeinsame Häuser, dann kann man einen Vgl. machen (z.B. wenn das Kapital für diese Häuser nennenswert auf einer Herkunftsseite zu suchen ist - sonst gilt natürlich auch dort 50:50).
 
U

Unregistriert

Ach so ja:

einen offiziellen Termin gibt es auf jeden Fall, das ist aber nicht so ein Gericht, wie Sie das aus Romanen kennen, sondern Eins ohne Zuschauer und ohne Geschworenen und ohne Presse. Das ist eine hochprofessionelle juristische Szene, und direkt vor und nach Ihrem Fall sind Andere dran...
Es ist sehr empfehlenswert, sich Rechtsbeistand zu nehmen, z.B. ab der Zeit, wo die Dame die Scheidung offiziell beantragt (es gibt auch Weiber, die nach 3 bis 4 Wochen heulend zurückkommen)!
Die eigentliche Scheidung geht sehr rasch - der Richter erklärt das Projet für zerrüttet und das war´s - mehr Raum zum Disputtieren nehmen i.d.T. die finanziellen Verhandlungen ein, allerdings geht das strikt nach den Regeln (gibt da so Listen je nach Einkommenshöhe und ob sie überhaupt förderberechtigt ist usw.).
 
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Kerstin

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Einer Scheidung muss man nicht zustimmen. Erst wenn beide Partner zustimmen kann der Richter sie scheiden, Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
 
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otta51

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Wenn Sie Arbeit hat, brauchen Sie keinen Unterhalt zu zahlen. Und auf eine Scheidung würde ich so schnell wie möglich drängen. Wenn Ihr beide das wollt, kann euer Anwalt die Trennung 12 Monate nach hinten verlegen. Ist dem Richter scheiß egal.
 
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