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muss ich weiter unterhalt zahlen wenn ich vaterschaft anzweifel?
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<p>[QUOTE="ariette, post: 36367, member: 429"]</p><p>Ich bin auch kein Anwalt, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass entscheidend ist, ob Sie die Vaterschaft anerkannt haben. Haben Sie wahrscheinlich, sonst würden Sie ja keinen Unterhalt zahlen, oder? Einmal eingetragen, müssen Sie auch weiter zahlen soweit ich weiß.Erst, wenn geklärt ist, dass Sie nicht der Vater sind, müssen Sie wohl nicht mehr zahlen. Ob Sie irgendetwas zurück bekommen ist auch fraglich - vom Jugendamt mit Sicherheit nicht, wenn müsste Sie wohl eher die Kindsmutter verklagen. Sie sollten auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Soweit ich weiß, kann man auch nicht einfach so heimlich einen Vaterschaftstest machen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="ariette, post: 36367, member: 429"] Ich bin auch kein Anwalt, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass entscheidend ist, ob Sie die Vaterschaft anerkannt haben. Haben Sie wahrscheinlich, sonst würden Sie ja keinen Unterhalt zahlen, oder? Einmal eingetragen, müssen Sie auch weiter zahlen soweit ich weiß.Erst, wenn geklärt ist, dass Sie nicht der Vater sind, müssen Sie wohl nicht mehr zahlen. Ob Sie irgendetwas zurück bekommen ist auch fraglich - vom Jugendamt mit Sicherheit nicht, wenn müsste Sie wohl eher die Kindsmutter verklagen. Sie sollten auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Soweit ich weiß, kann man auch nicht einfach so heimlich einen Vaterschaftstest machen. [/QUOTE]
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