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Finanzamt & Steuern
Nach Insolvenz der Ehefrau wird Ehemann mit Steuren aus Gewerbebetrieb belastet???
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<p>[QUOTE="klerol, post: 41128, member: 2290"]</p><p>Hallo zusammen,</p><p></p><p>leider fehlt mir im Moment das Geld mir Hilfe bei einem Anwalt oder Steuerberater zu holen. Daher hoffe ich, dass ich hier eine brauchbare Antwort für mein Problem erhalte. </p><p></p><p><u>Zum Sachverhalt:</u></p><p>Meine Frau hatte ein Kleingewerbe angemeldet und musste Ihre Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung 2013 einstellen und Insolvenz anmelden.</p><p>Das FA hat bereits vom Insolvenzverwalter Bescheid bekommen und somit Kenntnis vom Sachverhalt.</p><p></p><p>Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung mit "t@x 2013" ergab sich eine Nachzahlung von ca. 300,- € (Zusammenveranlagung) </p><p>Da das FA aber Fahrtkosten sowie Raumkosten sowie eine Rechnung gestrichen hat, sollen wir nun 655,- € nachzahlen.</p><p>Ich habe natürlich Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und mitgeteilt, dass ich die Begründung noch nachreichen werde.</p><p></p><p>Merkwürdigerweise ist der Steuerbescheid aber nur auf meinen Namen ausgestellt und nicht an die Eheleute, wie sonst! </p><p>Unter dem Bescheid steht handschriftlich: "<em>Dem Insolvenzverwalter Ihres Ehegatten wurde eine Berechnung gleichen Inhalts erteilt.</em>"</p><p></p><p>Ist das "normal" oder ein Trick vom Finanzamt? Ich bin selber 100% Erwerbsunfähig und erhalte eine Rente von 605,- €.</p><p>Bei mir gibt es also nicht viel bis gar nichts zu holen....</p><p>Was kann/muss ich machen? Muss ich für die Schulden aus dem Gewerbe gerade stehen (was ich auf keinen Fall kann)?</p><p></p><p>Für einen Ratschlag, was ich in der Begründung für den Einspruch beachten muss wäre ich wirklich dankbar!</p><p></p><p>Vielen Dank im voraus,</p><p>Rolf</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="klerol, post: 41128, member: 2290"] Hallo zusammen, leider fehlt mir im Moment das Geld mir Hilfe bei einem Anwalt oder Steuerberater zu holen. Daher hoffe ich, dass ich hier eine brauchbare Antwort für mein Problem erhalte. [U]Zum Sachverhalt:[/U] Meine Frau hatte ein Kleingewerbe angemeldet und musste Ihre Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung 2013 einstellen und Insolvenz anmelden. Das FA hat bereits vom Insolvenzverwalter Bescheid bekommen und somit Kenntnis vom Sachverhalt. Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung mit "t@x 2013" ergab sich eine Nachzahlung von ca. 300,- € (Zusammenveranlagung) Da das FA aber Fahrtkosten sowie Raumkosten sowie eine Rechnung gestrichen hat, sollen wir nun 655,- € nachzahlen. Ich habe natürlich Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und mitgeteilt, dass ich die Begründung noch nachreichen werde. Merkwürdigerweise ist der Steuerbescheid aber nur auf meinen Namen ausgestellt und nicht an die Eheleute, wie sonst! Unter dem Bescheid steht handschriftlich: "[I]Dem Insolvenzverwalter Ihres Ehegatten wurde eine Berechnung gleichen Inhalts erteilt.[/I]" Ist das "normal" oder ein Trick vom Finanzamt? Ich bin selber 100% Erwerbsunfähig und erhalte eine Rente von 605,- €. Bei mir gibt es also nicht viel bis gar nichts zu holen.... Was kann/muss ich machen? Muss ich für die Schulden aus dem Gewerbe gerade stehen (was ich auf keinen Fall kann)? Für einen Ratschlag, was ich in der Begründung für den Einspruch beachten muss wäre ich wirklich dankbar! Vielen Dank im voraus, Rolf [/QUOTE]
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