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Unregistriert
Guten Tag/Abend/Nacht zusammen,
folgenden Fall kann ich mit meinen bescheidenen Versicherungskenntnissen nicht entwirren, wurmt mich aber doch ungemein. Wer kann mich aufklären?
Ich habe zum Jahreswechsel meine Kfz Haftpflicht/Vollkasko fristgemäß gewechselt. Der neue Versicherer hat aber dermaßen lange für die Anmeldung gebraucht, daß die Zulassungsstelle mir schon die Plaketten vom Nummernschild kratzen wollte. Nun hat dieser neue Versicherer das Auto endlich bei der Zulassungsstelle angemeldet, nachträglich zum 01.01.12.
So weit so gut, sollte man meinen. Jedoch hat der Vorversicherer sich wegen fehlender Anmeldung der Neuen (und trotz fristgemäßer Kündigung) weiterhin in der Versicherungspflicht gesehen und mir eine Nachtragsrechnung übersandt. Zitat tel. "Die Anmeldung ist erst zum 27.02.12 erfolgt, also - bezahlen" Die : neue Versicherung sagt: Zitat tel "Wir haben sie nachträglich zum 01.01.12 versichert, auch wenn unsere Anmeldung spät erfolgte, egal, - bitte bezahlen Sie den gesamten Zeitraum"
Meine Fragen sind nun:
a) Besteht eine weitere Versicherungspflicht des Vorversicherers trotz akzeptierter und fristgemäßer Kündigung (und damit korrekte Nachtragsrechnung)?
b) Da ich schuldlos doppelt versichert wurde, wem kann ich dieses in Rechnung stellen und wie setze ich meine Ansprüche am besten durch?
Man beachte, es geht um ca. 190€ und würde von meiner Rechtsschutz nicht abgedeckt werden (Selbstbeteiligung)
Mit neugierigen und wissbegierigen Grüßen
Apfelsinius
folgenden Fall kann ich mit meinen bescheidenen Versicherungskenntnissen nicht entwirren, wurmt mich aber doch ungemein. Wer kann mich aufklären?
Ich habe zum Jahreswechsel meine Kfz Haftpflicht/Vollkasko fristgemäß gewechselt. Der neue Versicherer hat aber dermaßen lange für die Anmeldung gebraucht, daß die Zulassungsstelle mir schon die Plaketten vom Nummernschild kratzen wollte. Nun hat dieser neue Versicherer das Auto endlich bei der Zulassungsstelle angemeldet, nachträglich zum 01.01.12.
So weit so gut, sollte man meinen. Jedoch hat der Vorversicherer sich wegen fehlender Anmeldung der Neuen (und trotz fristgemäßer Kündigung) weiterhin in der Versicherungspflicht gesehen und mir eine Nachtragsrechnung übersandt. Zitat tel. "Die Anmeldung ist erst zum 27.02.12 erfolgt, also - bezahlen" Die : neue Versicherung sagt: Zitat tel "Wir haben sie nachträglich zum 01.01.12 versichert, auch wenn unsere Anmeldung spät erfolgte, egal, - bitte bezahlen Sie den gesamten Zeitraum"
Meine Fragen sind nun:
a) Besteht eine weitere Versicherungspflicht des Vorversicherers trotz akzeptierter und fristgemäßer Kündigung (und damit korrekte Nachtragsrechnung)?
b) Da ich schuldlos doppelt versichert wurde, wem kann ich dieses in Rechnung stellen und wie setze ich meine Ansprüche am besten durch?
Man beachte, es geht um ca. 190€ und würde von meiner Rechtsschutz nicht abgedeckt werden (Selbstbeteiligung)
Mit neugierigen und wissbegierigen Grüßen
Apfelsinius