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Unregistriert
Hallo,
ich bin selbständig, meine Partnerin ist hauptberuflich angestellt. Sie hilft mir hin und wieder im Buro aus. Bislang unentgeltlich. Ich möchte sie aber zukünftig offiziell dafür bezahlen. Sie besitzt noch von früher einen Gewerbeschein für einen Büroservice. Ihr Arbeitgeber hat einer nebenberuflichen Selbständigkeit zugestimmt.
Meine Frage: (wenn sie ausschließlich für mich selbständig tätig wird, aber unter 4800 EUR jährlich verdient) liegt dann eine Scheinselbständigkeit vor, oder kann man erst über 4800,- im Jahr scheinselbständig werden?
Ich denke, diese Form der Beschäftigung ist unter dem Strich günstiger als ein Minijob.
Danke
ich bin selbständig, meine Partnerin ist hauptberuflich angestellt. Sie hilft mir hin und wieder im Buro aus. Bislang unentgeltlich. Ich möchte sie aber zukünftig offiziell dafür bezahlen. Sie besitzt noch von früher einen Gewerbeschein für einen Büroservice. Ihr Arbeitgeber hat einer nebenberuflichen Selbständigkeit zugestimmt.
Meine Frage: (wenn sie ausschließlich für mich selbständig tätig wird, aber unter 4800 EUR jährlich verdient) liegt dann eine Scheinselbständigkeit vor, oder kann man erst über 4800,- im Jahr scheinselbständig werden?
Ich denke, diese Form der Beschäftigung ist unter dem Strich günstiger als ein Minijob.
Danke