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Neuer Arbeitsvertrag nach Firmenfusion
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<p>[QUOTE="Gast-Schreiber, post: 28553"]</p><p>Im Grunde ist nur der neue Arbeitsvertrag rechtsgültig! Sogar, wenn sich die Adresse ändert, müssten die Beschäftigen einen neuen Arbeitsvertrag erhalten.</p><p></p><p>Ein nettes Dokument, vielleicht findest du dort noch eine bessere Antwort: <a href="http://www.ra-knauf.de/downloads/Arbeitsvertrag-Ueberblick.pdf">http://www.ra-knauf.de/downloads/Arbeitsvertrag-Ueberblick.pdf</a></p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Gast-Schreiber, post: 28553"] Im Grunde ist nur der neue Arbeitsvertrag rechtsgültig! Sogar, wenn sich die Adresse ändert, müssten die Beschäftigen einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Ein nettes Dokument, vielleicht findest du dort noch eine bessere Antwort: [url]http://www.ra-knauf.de/downloads/Arbeitsvertrag-Ueberblick.pdf[/url] [/QUOTE]
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