Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Arbeit & Arbeitgeber
Neues Urteil: Arbeitgeber muss im Arbeitszeugnis schlechtere Note als gut nachweisen
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Newsmaster, post: 39673, member: 965"]</p><p>Im Streit um das Arbeitszeugnis hat nun das Arbeitsgericht Berlin ein neues Urteil verkündet, welches Angestellte stärken soll. Demnach muss ein Arbeitgeber beweisen, dass der ausscheidende Mitarbeiter eine schlechtere Note als „gut“ verdient hat. Bislang war die Regel so, dass seitens der Arbeitgeber bewiesen werden musste, dass eine Note schlechter als „befriedigend“ gerechtfertigt sei. Fachleute zeigten sich ob des Richterspruches überrascht. Im aktuellen Fall (Az: 28 Ca 18230/11) hat nun eine Arbeitnehmerin durchgesetzt , dass überdurchschnittlich bewertet wurde (stets zu unserer vollen Zufriedenheit), während der Arbeitgeber durchschnittlich bewerten wollte (zu unserer vollen Zufriedenheit). </p><p></p><p></p><p style="text-align: right"><span style="font-size: 9px"><a href="http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/urteil-zum-arbeitszeugnis-arbeitgeber-muss-schlechtere-note-als-gut-beweisen_aid_949538.html">Quelle</a></span></p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Newsmaster, post: 39673, member: 965"] Im Streit um das Arbeitszeugnis hat nun das Arbeitsgericht Berlin ein neues Urteil verkündet, welches Angestellte stärken soll. Demnach muss ein Arbeitgeber beweisen, dass der ausscheidende Mitarbeiter eine schlechtere Note als „gut“ verdient hat. Bislang war die Regel so, dass seitens der Arbeitgeber bewiesen werden musste, dass eine Note schlechter als „befriedigend“ gerechtfertigt sei. Fachleute zeigten sich ob des Richterspruches überrascht. Im aktuellen Fall (Az: 28 Ca 18230/11) hat nun eine Arbeitnehmerin durchgesetzt , dass überdurchschnittlich bewertet wurde (stets zu unserer vollen Zufriedenheit), während der Arbeitgeber durchschnittlich bewerten wollte (zu unserer vollen Zufriedenheit). [RIGHT][SIZE=1][URL="http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/urteil-zum-arbeitszeugnis-arbeitgeber-muss-schlechtere-note-als-gut-beweisen_aid_949538.html"]Quelle[/URL][/SIZE][/RIGHT] [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Aus wievielen Monaten besteht ein Jahr? (Lösung als Wort)
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Arbeit & Arbeitgeber
Neues Urteil: Arbeitgeber muss im Arbeitszeugnis schlechtere Note als gut nachweisen
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top