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Ordnungsvergehen - Ratenzahlung?
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<p>[QUOTE="NotBenBernanke, post: 43221, member: 2496"]</p><p>Das ist im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt: "Hierbei ist die Zahlungserleichterung dem Betroffenen von Amts wegen einzuräumen, sofern die sofortige Zahlung für den Betroffenen unzumutbar ist. Zahlungserleichterungen können gemäß § 93 Abs. 1 OWiG auch nach Rechtskraft zugebilligt werden." (Quelle: <a href="http://kanzlei-fritschi.de/verkehrsrecht/bußgeld-im-straßenverkehr/geldbuße/">Kanzlei Fritschi - Geldbuße & Bußgeldkatalog-Verordnung</a>)</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="NotBenBernanke, post: 43221, member: 2496"] Das ist im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt: "Hierbei ist die Zahlungserleichterung dem Betroffenen von Amts wegen einzuräumen, sofern die sofortige Zahlung für den Betroffenen unzumutbar ist. Zahlungserleichterungen können gemäß § 93 Abs. 1 OWiG auch nach Rechtskraft zugebilligt werden." (Quelle: [URL="http://kanzlei-fritschi.de/verkehrsrecht/bußgeld-im-straßenverkehr/geldbuße/"]Kanzlei Fritschi - Geldbuße & Bußgeldkatalog-Verordnung[/URL]) [/QUOTE]
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